Amtsgericht StarnbergKomplize der Liebesbetrüger

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32-Jähriger wegen Geldwäsche zu fünfmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

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Die meisten Opfer waren Frauen, die mit vorgetäuschter Liebe ("Love-Scamming") im Internet und angeblichen Notlagen dazu gebracht wurden, Geld zu überweisen. Der Anklage zufolge gingen in 17 Fällen bis vor gut zwei Jahren insgesamt 25 590 Euro auf drei Konten des Angeklagten ein, darunter bei Banken im Landkreis Starnberg. Am Mittwoch musste sich der 32-jährige Mann wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht in Starnberg verantworten, weil er seine Konten für die bislang unbekannten Betrüger zur Verfügung gestellt hatte. Diese Täter hatten auch vorgegeben, Spenden für medizinische Geräte in Ägypten und Serbien sowie für Waisenkinder zu sammeln. Laut Anklage haben sie außerdem eine Wohnung in Frankfurt verkauft, die nur auf dem Papier existierte.

In einem Netzwerk von Tätern wirkte der 32-Jährige als nützlicher Helfer mit. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen leichtfertiger und vorsätzlicher Geldwäsche zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss er 1000 Euro an die "Aktion Deutschland hilft" zur Unterstützung der Kriegsopfer in der Ukraine überweisen. Der verheirate Vater von zwei Kindern, der bisher unbescholten war, nahm das Urteil an. Der Mann schien sogar erleichtert zu sein, denn er hatte Angst, ins Gefängnis zu müssen.

Der Angeklagte erzählte im Prozess, dass er gutgläubig gehandelt habe und behauptete, das Geld von seiner Schwester erhalten zu haben. Zudem sagte er, dass er nicht lesen und schreiben könne, was ihm aber die Richterin nicht glaubte, da es Hinweise gab, die das widerlegten. Sie fragte sich auch, wieso er noch zwei Konten eröffnet habe, nachdem ihm eine Bank das erste Konto schon wegen des Verdachts der Geldwäsche gekündigt habe: "Spätestens dann hätten doch die Alarmglocken schrillen und Sie merken müssen, dass hier etwas faul ist mit den dubiosen Überweisungen."

Der Angeklagte spielte zwar weiterhin den Ahnungslosen, gab aber dann doch zu: "Es war eine Dummheit und ein Fehler von mir." Er habe das Geld abgehoben und die Beträge vom ersten Konto Bekannten übergeben. "Nur einmal habe ich dafür 700 Euro erhalten", beteuerte der Angeklagte. Er habe nicht gedacht, dass diese Freunde etwas Schlechtes tun würden, sagte der 32-Jährige.

Nachdem auch zwei weitere Banken misstrauisch geworden waren, prüfte eine Kripobeamtin die verdächtigen Buchungen. Der Beschuldigt habe damals ausgesagt, er habe einem Bekannten am Hauptbahnhof Geld übergeben. Es sei nicht nur um "Love-Scamming", sondern auch um angebliche Spenden für Waisenkinder und Medizingeräte gegangen. Das spreche für ein "größeres Geflecht von Hintermännern", berichtete die Ermittlerin, die als Zeugin aussagte. Mindestens einer der Komplizen des Angeklagten war ebenfalls aufgeflogen und ist laut Gericht mittlerweile bestraft worden.

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