Amtsgericht:Hakenkreuz-Flagge im Chat versendet

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Ein 39-jähriger Starnberger wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er das verbotene Emblem weiterverbreitet hat.

Von Christian Deussing, Starnberg

Der Mann hat an seine Chatgruppe mit 16 Mitgliedern, die er fast alle aus einem Münchner Sportschützenverein kennt, eine rotweiße Hakenkreuz-Flagge versendet. Auch ein Bild des rassistischen und gewalttätigen Geheimbundes Ku-Klux-Klan verbreitete der Starnberger laut Anklage vor drei Jahren in der Gruppe. Nach Ermittlungen gegen einen anderen Sportschützen wegen seiner womöglich waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und rechtsextremen Gesinnung wurden die verbotenen Hakenkreuz-Bilder im Chat des sichergestellten Handys des Starnbergers von der Kripo entdeckt.

Der Angestellte erhielt einen Strafbefehl von 2000 Euro wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisatoren. Dagegen legte der 39-Jährige aber Einspruch ein. Er gab zwar am Montag vor dem Amtsgericht Starnberg zu, die Fotos mit einem englischen Text an die anderen Mitglieder versendet zu haben. Es sei ihm aber damals nur darum gegangen, nach gewalttätigen Krawallen von Antifa und schwarzem Block deren Auftritte optisch darzustellen und mit der Vergangenheit zu vergleichen. Der Angeklagte beteuerte hierbei, Gewalt abzulehnen - egal, ob sie von links- oder rechtsextremistischer Seite kommt.

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Im Prozess sagte auch ein Ermittler aus, dass der Starnberger als "Hauptakteur" viel in der Chatgruppe geschrieben und sich auch gesellschaftskritisch zu Corona und Migration geäußert habe. Der Staatsanwalt sah es als bestätigt an, dass mit der Datei das Unrecht des Nationalsozialismus bagatellisiert und verharmlost worden sei. Es sei überdies nicht auszuschließen, dass die Hakenkreuz-Bilder an Dritte außerhalb der Gruppe weitergegeben worden sind.

Dagegen verlangte der Verteidiger einen Freispruch, denn seinem Mandanten sei "jede Form extremistischer Gewalt zuwider". Dass er dafür in diesem Fall ein falsches Stilmittel verwendet habe, dürfe nicht bestraft werden, erklärte der Anwalt.

Das bewertete die Amtsrichterin anders: Der Angeklagte habe im Chat nicht klar zum Ausdruck gebracht, Gewaltherrschaft abzulehnen. Zumindest sei der schlichte Vergleich mit der Antifa anhand der verbotenen NS-Symbolik mehrdeutig. Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 120 Euro, also 6000 Euro.

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