Verordnung:Noch ein Alkoholverbot am Starnberger See - aber nicht wegen Corona

Alkohol

Anwohner hatten sich über Partylärm und Müll beschwert.

(Foto: dpa)

Das Landratsamt untersagt derzeit Bier und Wein, um die Pandemie zu bremsen. Zusätzlich bestätigt der Stadtrat seine Verordnung, die das ganze Jahr nachts gilt.

Von Peter Haacke

Auf öffentlichen Flächen der Stadt Starnberg entlang des Seeufers bleibt es - zusätzlich zu den Vorgaben des Landratsamtes - beim nächtlichen Alkoholverbot. Mehrheitlich bekräftigte der Stadtrat am Donnerstag eine Verordnung vom vergangenen August, wonach von 22 bis 7 Uhr auf Steininger-Grund, Böhler-Grund, Seepromenade und im Bucentaurpark bis Ende dieses Jahres ein Konsum- und Mitführverbot von alkoholischen Getränken besteht.

Anlass für die ausschweifende Debatte über das Alkoholverbot, das wegen der zeitlichen Beschränkung umstritten ist, waren die Klage eines Anwohners aus Percha sowie ein grammatikalischer Fehler in der städtischen Verordnung. Mindestens bis 8. März gilt zunächst jedoch das pandemiebedingte ganztägige Alkoholverbot des Landratsamts von Kempfenhausen bis inklusive Seepromenade, das zudem Treffpunkte in neun weiteren Gemeinden betrifft.

Der Ferienausschuss hatte im vergangenen Sommer nach Beschwerden von Anwohnern die Anordnung erlassen. Berichtet wurde von Ruhestörungen, Belästigungen, Müll und Leergut. Am Steininger-Grund etwa sollen Jugendliche Bierflaschen in den Boden gerammt und den überstehenden Teil abgetreten haben. Flaschen landeten im Wasser, an Scherben könnten sich Badegäste verletzen. Die Verwaltung wollte die Flächen daraufhin komplett alkoholfrei halten, traf im Ausschuss aber auf Widerstand. Am Ende der Debatte stand ein Kompromiss: kein Alkohol von 22 bis 7 Uhr. In der Folge aber verschlechterte sich das Wetter derart, dass keine weiteren Vorfälle bekannt wurden.

Gegen die Verordnung zog im Oktober zudem ein Anwohner aus Percha vor Gericht: Er beantragte die Unwirksamkeit des Alkoholverbots, zumal er eine "Verlagerung von Ordnungswidrigkeiten" auf ein Wiesengrundstück zwischen Würm und Lüßbach befürchtete. Die Vorschrift sei unverhältnismäßig, die Wirksamkeit fragwürdig. Das Gericht lehnte die Aussetzung des Vollzugs jedoch ab. Zwar erkannte es eine "sprachlich missglückte Formulierung" in der Verordnung, in die versehentlich drei Worte ohne Sinn gerutscht waren, doch die Alkoholverbotsverordnung sei nicht zu beanstanden.

Im Gremium folgte die Debatte darüber, ob allein Konsum oder auch das Mitführen von Alkohol eine Ordnungswidrigkeit darstelle - wobei aber nur eine Minderheit mit Grünen-Sprecher Franz Sengl ("Normalerweise sind wir doch die Verbotspartei..."), aber auch die WPS freien Alkoholkonsum befürworteten.

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