Das Bistum Augsburg hat sich distanziert geäußert zur 500-Euro-Prämie für neu getaufte Kinder in katholischen Gemeinden am Starnberger See. Aus kirchlicher Sicht gebe es bei dem Projekt auch ein schales Gefühl, teilte ein Sprecher der Diözese der Nachrichtenagentur dpa mit. Hintergrund ist die Aktion „Starnberger Schutzengel“ des Unternehmers Peter Löw: Der Starnberger Selfmade-Millionär stiftet 500 Euro für jeden Täufling im Alter bis zu drei Jahren im Raum Starnberg. Das Vorhaben hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht.
Insgesamt 20 000 Euro für bis zu 40 Taufen stehen bis Jahresende zur Verfügung, in mehreren Fällen hat Löw das Geld bereits nach den Taufen direkt übergeben. In der Starnberger Pfarreiengemeinschaft selbst und darüber hinaus wird die Prämie allerdings kontrovers diskutiert. „Wir haben Pfarreimitglieder, die sagen, du verkaufst damit das Ansehen der Kirche“, sagte der Starnberger Stadtpfarrer Andreas Jall. Der Regensburger Moraltheologe Rupert Scheule sprach gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) gar von einem „sakramentalen Kopfgeld“.
Jall verwies auf die allgemein hohen Lebenskosten im Landkreis Starnberg, mit der Prämie solle insbesondere weniger finanzstarken Familien geholfen werden. Als „Kopfprämie“ für katholische Täuflinge will Jall die Aktion allerdings nicht verstanden wissen. Auch Löw hatte die Vermutung zurückgewiesen, dass Gläubige eingekauft werden sollten: Sein Geschenk sei mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Der Unternehmer, selbst achtfacher Vater, sehe darin vielmehr einen Anreiz, Kinder zu Gemeindemitgliedern zu machen.
Für das Bistum bleibt „aus kirchlicher Sicht unwillkürlich ein schales Gefühl“
Die Starnberger Pfarreiengemeinschaft gehört zur Augsburger Diözese. In der Stellungnahme des Bistums hieß es, dass eine solche Freigiebigkeit grundsätzlich „ein sympathischer Ausdruck von Nächstenliebe“ sei. Es stehe zudem jedem frei, einem anderen ein Geschenk zu machen – also auch zur Taufe. „Aber wo Sakramentenempfang und finanzielle Aspekte, wie gut gemeint auch immer, zu nahe zusammenrücken, bleibt aus kirchlicher Sicht unwillkürlich ein schales Gefühl.“
Das Bistum verweist darauf, dass jeder Gläubige das Recht auf einen Empfang der Sakramente habe, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben seien. „Katholische Eltern sind sogar verpflichtet, ihre Kinder baldmöglichst taufen zu lassen und im christlichen Glauben zu erziehen.“ Die Entscheidung der Eltern, ihr Kind zur Taufe zu bringen, setzte eine bewusste Glaubensentscheidung voraus.
Das Bistum stellte auch infrage, ob es in Zeiten der Ökumene sinnvoll sei, die Prämie auf nur die eigene Konfession zu begrenzen. „Immerhin gibt es nur die eine Taufe auf den Namen des dreifaltigen Gottes, die in den verschiedenen Konfessionen gespendet wird“, heißt es in der Stellungnahme.

