Stadt Starnberg:Nächster Tunnel-Prozess am 13. März

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren wegen des Bürgerbegehrens "Kein Tunnel für Starnberg" die mündliche Verhandlung für Mittwoch, 13. März, anberaumt. Sitzungsbeginn ist um 14 Uhr in Saal 3 des Münchner Gerichtsgebäudes (Ludwigstraße 23). Der Verwaltungsgerichtshof hatte im September nach einer ersten Verhandlung im März 2018 am Verwaltungsgericht eine Berufung zugelassen, weil die rechtlichen Fragen so schwierig seien. Die Gegner wollen den Tunnelbau mit einem Bürgerentscheid verhindern. Die drei Initiatoren - die Gruppe "Pro Umfahrung, contra Amtstunnel" um WPS-Stadtrat Klaus Huber, "Starnberg bleibt oben" um Michael Landwehr und Zahnarzt Johannes Glogger - hatten geklagt, nachdem der Starnberger Stadtrat ihr Bürgerbegehren mit der Fragestellung "Sind Sie dafür, dass die Stadt Starnberg alles unternimmt, damit der planfestgestellte B2-Tunnel in unserer Stadt nicht gebaut wird?" vor einem Jahr mehrheitlich abgelehnt hatte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: