Grundsteuererklärung:Hoch kompliziert und schwer verständlich

Grundsteuererklärung: Nach - aktuellem Stand- muss die Grundsteuererklärung in Bayern bis zum 30. April abgegeben werden: Eine Angelegenheit, von der sich viele überfordert fühlen.

Nach - aktuellem Stand- muss die Grundsteuererklärung in Bayern bis zum 30. April abgegeben werden: Eine Angelegenheit, von der sich viele überfordert fühlen.

(Foto: K. Schmitt/IMAGO/Fotostand)

Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Immobilien in Bayern müssen im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet werden, allein in Starnberg sind es 60 000. Das Verfahren steht massiv in der Kritik, viele Betroffene fühlen sich überfordert. Der Freistaat verlängert die Frist nun bis 30. April.

Von Peter Haacke

Wie vor einem Berg steht manch Grund- und Immobilienbesitzer bei der Bewältigung der Grundsteuererklärung. Ein bürokratisches Monstrum, das bundesweit mehr Gerechtigkeit bei der Berechnung steuerlicher Abgaben schaffen soll. Eigentlich wäre die Abgabefrist am 31. Januar abgelaufen, doch der Freistaat hat ein Einsehen: Nachdem bisher nicht einmal zwei Drittel der Betroffenen ihre Unterlagen eingereicht haben, verkündete Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung eine Verlängerung bis 30. April. Das schafft eine zeitliche Entspannung, ändert aber nichts am Grundproblem: Fehlende Unterlagen, unbekannte Daten und schwer verständliches Amtsdeutsch erschweren die Aufgabe, viele kapitulieren - auch in Starnberg.

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