Süddeutsche Zeitung

Sozialer Wohnungsbau:Klatsche für den Verband Wohnen

Nach einem vierjährigen Prozess verlangt das Landgericht den Rückbau einer Tiefgaragenwand in Weßling. Auch beim sozialen Wohnungsbau seien die Regeln einzuhalten.

Von Christian Deussing

Diese Entscheidung des Landgerichts München II ist für den Verband Wohnen im Landkreis Starnberg eine schallende Ohrfeige. Denn der Verband ist dazu verurteilt worden, die Außenwand einer Tiefgarage mit 69 Bohrpfählen auf einer Länge von 21 Metern zu beseitigen, weil es sich zum Teil auf einem Nachbargrundstück an der Weßlinger Herbststraße befindet. In dem Zivilverfahren, das vier Jahre gedauert hat, befand der Vorsitzende Richter Christian Seebeck, dass es auch bei einem sozialen Wohnungsbau nicht zu rechtfertigen sei, das Eigentumsrecht von Nachbarn zu verletzen und sie damit zumindest teilweise vorsätzlich und entschädigungslos zu enteignen. Geklagt hatte ein Nachbar gegen den Verband. Seiner Ansicht nach wird er beeinträchtigt durch die Garagenwand, die sich auf einer Fläche von 15 Quadratmetern auf seinem Grundstück befinde.

Zudem ist die Kammer überzeugt, dass Verbandsvertreter die Unwahrheit gesagt hätten. Denn die Beklagten hätten bis zum Schluss den Überbau geleugnet. Der Richter hat deswegen vor zwei Jahren die Akten aus dem Verfahren wegen des Verdachts des Prozessbetrugs zunächst der Staatsanwaltschaft München I zugeleitet; das Ermittlungsverfahren sei damals jedoch eingestellt worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Allerdings seien nunmehr erneut Aktenauszüge und auch das Urteil an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden.

In seinem Urteil betont das Gericht, dass bei dem Neubau des Verbandes für 15 Sozialwohnungen bereits im Oktober 2014 Baufirmen mehrfach darauf hingewiesen hätten, dass ein größerer Abstand zum Nachbarn eingehalten werden sollte, um einen Eingriff auf dessen Grund zu vermeiden. Das sei aber laut der Kammer nicht geschehen. Nach deren Ansicht hat der Bauträger den Überbau in Kauf genommen, um Kosten zu minimieren und das Projekt voranzutreiben.

Auf Anfrage erklärte am Freitag der erfolgreich klagende Nachbar in einer ersten Reaktion: "Wir sind erleichtert, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat. Da der Beschluss sehr frisch ist, möchten wir uns derzeit nicht zu weiteren Details äußern." Der Starnberger Rechtsanwalt, der den Verband Wohnen in dem Verfahren vertritt, war am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen - ebenso wenig der Geschäftsführer des Verbandes, Michael Vossen.

Weßlings Bürgermeister Michael Muther zeigt sich von dem Urteil des Münchner Landgerichts überrascht. Denn er sei immer davon ausgegangen, dass der Verband Wohnen die Baugrenze zum Nachbarn eingehalten habe. Bürgermeister Muther erwartet nun eine Erklärung des Verbandes, der auch in Oberpfaffenhofen preisgünstige Wohnungen errichten will.

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Quelle:
SZ vom 13.04.2019
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