Seeshaupt:Zweifel an Privilegierung

Im Außenbereich darf nicht gebaut werden, zumindest im Prinzip. Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann Ausnahmegenehmigungen für betriebswirtschaftlich notwendige Gebäude bekommen, die sogenannte Privilegierung. Der Bauantrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, wer privilegiert ist, entscheidet das Landwirtschaftsamt, die Gemeinde bekommt lediglich eine Mitteilung. Den Antrag für die Überdachung eines Reitplatzes und den Bau eines Offenstalls in Wolfetsried nahm Bürgermeister Michael Bernwieser (PfB) nun zum Anlass, mehr Informationen einzufordern. Er habe beim Amt angefragt, ob eine Privilegierung vorliege, allerdings nur eine dürre Auskunft bekommen: "Wir sollen einfach zustimmen, dann wird das Amt schon entscheiden." Ein Gespräch könne es nur geben, wenn die Baugenehmigung abgelehnt werde. Er wolle diese Gelegenheit nun nutzen, um für die Zukunft bessere Entscheidungsgrundlagen zu bekommen.

Bei den Gemeinderäten konnte er sich damit aber nicht durchsetzen. Peter Blaut (GrAS) betonte zwar die Bedeutung des Landschaftsschutzes im Außenbereich, Christian Tomulla (CSU) verwies aber auf die strenge Prüfung des Landwirtschaftsamtes. Max Amon (CSU) erinnerte daran, dass in jüngster Zeit mehrere Baugenehmigungen in diesem Bereich erteilt wurden, er habe den Verdacht, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werden solle. Daran wolle er sich nicht beteiligen. Die Ablehnung des Antrags würde letztlich durch die Genehmigung des Landratsamtes ersetzt, das Verfahren dadurch aber ungerechterweise verzögert. Er schlug vor, den neuen Leiter des Landwirtschaftsamtes Weilheim, Stefen Gabler, in den Gemeinderat einzuladen, um die Prüfung der Privilegierung zu erklären. Beide Bauvorhaben fanden im Gemeinderat eine Mehrheit, gegen die Einladung des Behördenchefs regte sich kein Widerspruch.

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