Die Diskussion um einen neuen Sendemast für Mobilfunk ist noch nicht beendet: Beim Landratsamt Weilheim-Schongau ist ein Antrag eingegangen, den Gemeinderatsbeschluss aufzuheben. Michael Hartmann, der in Sichtweite des künftigen Standorts im Friedhofswald wohnt, findet, dass der Gleichheitsgrundsatz der bayerischen Verfassung verletzt wird. Das Gesundheitsrisiko werde von den Anliegern der Bahnhofstraße auf die Friedhofsanrainer verlagert. Vor allem aber hätten zwei Gemeinderatsmitglieder, die in der Nähe des ehemaligen Postgebäudes wohnen und Grundbesitz haben, gar nicht mitstimmen dürfen. Sie hätten durch einen Sendemast auf der Vermittlungsstelle der Telekom an der Bahnhofstraße persönliche Nachteile gehabt, schreibt der Antragsteller. Deshalb hätten sie von der Abstimmung ausgeschlossen werden müssen. Ohne diese beiden Stimmen wäre das knappe Ergebnis anders ausgefallen - der Gemeinderat hatte mit neun zu acht Stimmen für einen neuen Sendemast in der Nähe des Friedhofs gestimmt. Das Landratsamt hat die Gemeinde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Kosten für die juristische Beratung werden damit weiter steigen: Bisher sind bereits knapp 9000 Euro aufgelaufen. Das Honorar für den Gutachter des Umweltinstituts hat sich indessen mehr als verdoppelt. 12 000 Euro waren veranschlagt, inzwischen sind es fast 26 000 Euro. Da die Experten bei Bedarf auch noch den Vertrag mit der Telekom begleiten sollen, könnten noch Kosten hinzukommen.
Seeshaupt:Weiter Streit um Mobilfunk
Anwohner will Gemeinderatsbeschluss aufheben lassen
Lesen Sie mehr zum Thema