Seeshaupt:Verzwickte Entwicklung

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Gewerbegebiet macht Seeshaupter Gemeinderäten Sorge

Gelinde gesagt verwirrt haben sich die Gemeinderäte über die Entwicklung im Gewerbegebiet am Flurweg auf dem sogenannten Hermes-Gelände gezeigt. Armin Mell (FDP) rekapitulierte in der Sitzung des Gemeinderats, dass man seinerzeit den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohnungen nur genehmigt habe, weil man davon ausgegangen sei, dass die LR-Fahrzeugbau aus Wolfratshausen ihren Firmensitz nach Seeshaupt verlegen werde. Um dieses Ziel abzusichern, sei eigens ein Durchführungsvertrag geschlossen worden. Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass der Vertrag nicht etwa mit der Wolfratshauser Firma, sondern mit ihrem seinerzeitigen Geschäftsführer geschlossen wurde, der mittlerweile aus der Geschäftsleitung ausgeschieden ist. Ihm gehört das Grundstück. Der Bebauungsplan ist aber bereits geändert, die werden eingehalten. Die ehemaligen Produktionshallen hat Eigentümer Frank Otto an mehrere Gewerbetreibende vermietet - darunter auch Lagerflächen an LR Fahrzeugbau. Er verweist darauf, dass eine wachsende Seeshaupter Firma am Ort bleiben könne, weil er die entsprechenden Flächen vermiete. Den Grundstücksteil für das Wohnhaus hat Otto, wie geplant, an einen Investor weitergereicht, der reichte jetzt einen Bauantrag ein. Den wollte der Gemeinderat nun aber nicht so einfach genehmigen, er sieht sich falsch informiert. Laut Auskunft der Rechtsanwälte der Gemeinde gibt es aber keine Möglichkeit, die Wolfratshauser Firma zum Umzug nach Seeshaupt zu zwingen. Es gebe einen Bebauungsplan, die Baugenehmigung müsse erteilt werden, wenn alle Vorschriften eingehalten sind und der Rohbau dürfe mit Beginn der Umbauarbeiten im Gewerbeteil errichtet werden. Dafür liegt die Baugenehmigung vor. Die Gemeinde könnte schadenersatzpflichtig werden, und diese Kosten würde auch ihre Haftpflichtversicherung nicht übernehmen. Es wäre auch nicht möglich gewesen, so der Anwalt in seinem Schreiben, die LR-Fahrzeugbau ausdrücklich in den Vertrag aufzunehmen, Grundeigentümer Otto habe die Verfügungsgewalt und war deshalb zum Vertragsabschluss berechtigt. Die Gemeinderäte gaben sich mit dem Anwaltsbrief nicht zufrieden - er soll in einer Sondersitzung an diesem Montag ihre Fragen persönlich beantworten.

© SZ vom 21.12.2015 / kiah - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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