Seeshaupt:Verfahren gestoppt

Gemeinderat lehnt Bebauungsplan für ein ökologisch sensibles Gebiet ab

Fast zwei Jahre lang ist in Seeshaupt um einen neuen Bebauungsplan für ein ökologisch sensibles Areal entlang der Ach gerungen worden. Nun hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss abgelehnt und damit auch einem Bauvorhaben dort eine klare Absage erteilt.

Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans hatte das Planungsverfahren in Gang gesetzt, das sogar den Leiter des Bauamts Weilheim in den Seeshaupter Gemeinderat führte. Friedrich von der Mülbe erklärte als Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde den Räten die genaue Festlegung des Biotopgrenzen an dem kleinen Seezufluss, die Regierung von Oberbayern, das Landratsamt Weilheim-Schongau, das Wasserwirtschaftsamt und mehrere Anwohner brachten Einwände und Anregungen vor, die alle in den Planentwurf eingearbeitet wurden. Zwei Grundstücke hätten dadurch zusätzliches Baurecht bekommen, bei den übrigen wurde im Wesentlichen nur der Bestand festgeschrieben.

Der Seeshaupter Gemeinderat hatte bei diesem Verfahren von Anfang an Bedenken - die auch in der jüngsten Sitzung laut wurden. Peter Blaut (GrAS) erinnerte daran, dass es sich bei dem Gebiet entlang der Ach, gelegen zwischen Osterseen und Biotop, um einen der sensibelsten Bereiche Seeshaupts handele. Von einer "Innenverdichtung" könne hier keine Rede sein. Max Amon (CSU) verwies darauf, dass es fast eine Stunde gebraucht habe, alle Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Anwohner vorzutragen, das gebe ihm doch zu denken. Auch wenn der Rat schon mehrfach einen Mehrheitsbeschluss gefasst habe, stehe es ihm doch frei, seine Meinung zu behalten. Petra Eberle (CSU) erinnerte daran, dass schon der erste Beschluss unter falschen Voraussetzungen gefallen sei. Ulrike Xylander (GrAS) bemängelte, dass es keine Umweltprüfung gegeben habe; auch wenn sie nicht vorgeschrieben sei, könne man sie doch freiwillig vornehmen.

Die Hinweise von Barbara Kopf und Georg Leininger (beide PfB) oder Manfred Fent (GrAS), dass doch alle Einwendungen diskutiert und eingearbeitet seien, zeigten keinerlei Folgen: Mit acht zu sechs Stimmen lehnte der Rat schließlich den Satzungsbeschluss ab. Der Bauantrag, der etwas später auf der Tagesordnung stand, war damit hinfällig und wurde ebenfalls abgelehnt.

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