Seefeld:Unverständliche Paragrafen

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seefeld stammt aus dem Jahr 1985 und ist möglicherweise in Teilen nichtig. Darum dringt das Landratsamt auf eine neue. Die Seefelder Verwaltung hat sich deshalb die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags als Vorbild genommen, ein bisschen abgeändert und wollte sie im Gemeinderat am Dienstag beschließen lassen. 80 Prozent der Kosten für einen Erstausbau einer Straße sollen danach künftig auf die Anlieger umgelegt werden. Doch der Beschluss wurde vertagt. Die Gemeinderäte spielten nicht mit, weil ihnen die Paragrafen zu kompliziert waren. Was genau ist ein Erstausbau? Welche Straßen betrifft das? Und wie ist es mit Reparatur-, Sanierungs- und Instandhaltungskosten? Was passiert beim Bau von Gehwegen? Viel zu viele Fragen, die auch Bauamtsleiterin Imke Friedrich nicht hundertprozentig beantworten konnte - die alte Ausbausatzung ist in Seefeld nie umgesetzt worden. In einer der nächsten Sitzungen soll nun ein Experte aus dem Landratsamt die Seefelder aufklären.

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