Seefeld:Schwarzbau am Pilsensee

Eine Schneise ins Schilf am Pilsensee zu schlagen, darauf einen Bohlenweg anzulegen und an dessen Ende in Ufernähe eine Plattform zu errichten, ist keine gute Idee. Das musste die Eigentümerin des Grundstücks am nördlichen Pilsensee erfahren: Das Landratsamt droht mit einer Beseitigungsanordnung und Zwangsgeld, sollte der freiwillige Rückbau nicht bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Daraufhin ging am 23. Dezember bei der Gemeinde Seefeld ein Antrag auf Vorbescheid ein, die Anlage zu genehmigen. Doch auch im Gemeinderat stieß das Vorhaben auf Ablehnung.

Die Gemeinde war von Bürgern informiert worden, dass am Pilsensee gebaut werde. Bei einer Ortsbesichtigung wurde laut Christoph Drewes vom Bauamt ein etwa 150 Meter langer und 40 Zentimeter breiter Bohlenweg festgestellt, der in einer 50 Zentimeter aufgeständerten, etwa sechs mal neun Meter großen Plattform aus Holz endet. Alles gebaut ohne Genehmigung.

Die gibt es auch nicht. Das Grundstück ist Teil des qualifizierten Bebauungsplans "Seestraße I" und hat kein Baurecht. Danach darf das Ufergelände "weder durch Aufschüttungen noch durch Abgrabungen verändert werden". Der Seeuferbereich - die private Grünfläche - ist in seiner natürlichen Eigenart bis zu einer Tiefe von 30 Metern ab Uferlinie zu erhalten. Über den genehmigten Bestand hinaus sind keine weiteren Bade- und Bootshütten sowie sonstige bauliche Anlagen zulässig. Dazu kommt, dass besagtes Grundstück im Landschaftsschutzgebiet, im Bereich eines Biotops und im FFH-Gebiet liegt. Ohne Ausnahmegenehmigung darf dort überhaupt nichts gebaut werden. Im Gemeinderat wurde der Antrag auf Vorbescheid einstimmig abgelehnt.

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