Vier Anlieger aus der Spitzstraße im Seefelder Ortsteil Hechendorf haben alles versucht, bleiben am Ende aber erfolglos. Sie hatten gegen die Kostenbescheide der Gemeinde für die bauliche Erschließung der Straße geklagt, sind jetzt aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert, nachdem sie in erster Instanz noch gewonnen hatten. Die Kommune hatte für die insgesamt fünf Grundstücke jeweils 20000 bis 33000 Euro verlangt. Einem der Kläger gehören zwei Grundstücke.
Das Verwaltungsgericht in München hatte den Klägern noch recht gegeben, weil in den Bescheiden vor vier Jahren die privaten und öffentliche Belange nicht ausreichend geprüft worden seien und daher der „Abwägungsbeschluss rechtswidrig und unwirksam“ gewesen sei. Doch später habe die Gemeinde diesen Mangel mit einem zweiten Beschluss behoben, wodurch die Bescheide nun als rechtmäßig zu bewerten seien, wie der Vorsitzende Richter Andreas Schmitz vom VGH nun in nächster Instanz befand.
Die Anwälte der Kläger verwiesen indes darauf, dass bereits in den Siebzigerjahren das erste, etwa 50 Meter lange Teilstück der Spitzstraße von der Alten Haupstraße aus erstmalig technisch hergestellt worden sei, und zwar auf der Südseite mit einem Gehweg, Entwässerung und Straßenbeleuchtung. Es sei schon damals der Plan und „keine abstrakte Idee“ gewesen, die Spitzstraße als Gemeindestraße weiter auszubauen, was später auch geschehen sei. Man müsse davon ausgehen, dass ein „hinreichend verdichtetes Konzept“ für den Ausbau der Straße in Hechendorf vorgelegen habe, argumentierten die Anwälte in der Verhandlung.
Dagegen erklärte der Anwalt der Gemeinde Seefeld, dass es keinen weiteren Plan gegeben habe und dazu kein Beschluss zu finden sei. Auch der Richter vermisste ein konkretes Bauprogramm, das Beginn und Ende einer technischen Herstellung festgelegt hätte. Der Streit um die Erschließungsbeiträge in Seefeld sei einer der schwierigeren Fälle, die er zu verhandeln hatte, erklärte er.
Die Gemeinde muss die Gerichtskosten übernehmen
Nach dem deutlichen Hinweis des Gerichts, dass es die Kostenbescheide trotz der Einwände mittlerweile als rechtlich einwandfrei bewerte, rieten die Anwälte ihren Mandanten, die Klagen zurückzuziehen, zumal ein Urteil wohl keine Revision zulasse. Dem stimmten die Anwohner zu – auch im Hinblick darauf, weil der Senat zuvor entschieden hatte, dass die Gemeinde Seefeld die Gerichtskosten beider Instanzen zu übernehmen habe.
Noch bis zum 1. April 2021 durften die Gemeinden in Bayern bei Ausbau und Sanierungen von Straßen die Anwohner zur Kasse bitten. Strittig war dabei oft, ob und wann die alten Straßen erstmalig und zielgerichtet hergestellt wurden und welche Maßstäbe dafür zu gelten haben. Die Kommunen waren verpflichtet, Beiträge von Haus- und Grundstückseigentümern zu erheben und die Ausbau- und Sanierungskosten abzurechnen.

