Seefeld:Bürgerinitiative schlägt zurück

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Seefelder monieren Fehler im Ablehnungsbescheid der Gemeinde

Von Christine Setzwein, Seefeld

Aufgrund "erheblicher Mängel in der Begründung" und weil zum Beispiel ein Fragezeichen fehlt, hat der Gemeinderat Seefeld jüngst das Bürgerbegehren gegen eine Bebauung des Regionalen Grünzugs zwischen den Staatsstraßen 2068 und 2348 als unzulässig abgelehnt. Jetzt schlägt die Bürgerinitiative (BI) zurück. Der Ablehnungsbescheid, der der BI und der Starnberger Bund-Naturschutz-Kreisgruppe jetzt zugestellt wurde, enthalte "diverse handwerkliche Fehler", schreibt BI-Sprecher Ortwin Gentz in einer Presseerklärung. Nicht nur, dass der Name von Ildiko Gaal-Baier falsch geschrieben worden sei, in dem Bescheid ist auch vom "Auerbachtal" statt vom Aubachtal die Rede. Auch seien 34 Unterschriften, die noch am 7. August übergeben wurden, nicht berücksichtigt worden. Unterzeichnet wurde der Bescheid von Vize-Bürgermeister Josef Schneider. Gut so, meint die BI, denn Bürgermeister Wolfram Gum sei immer noch Vorsitzender des Zweckverbands Krankenhaus Seefeld und befinde sich so "möglicherweise in einem Interessenkonflikt".

Bekanntlich hat Gum beim Regionalen Planungsverband beantragt, eine Fläche für einen Klinikneubau aus dem Regionalen Grünzug herauszunehmen, falls die Chirurgische Klinik an ihrem Standort in der Ortsmitte von Seefeld nicht erweitert werden kann. In dem Ablehnungsbescheid gehe die Gemeinde sogar so weit, schreibt Gentz, der BI vorzuwerfen, sie hätte auf eine drohende Klinikschließung hinweisen müssen, falls kein Alternativstandort gefunden werde. Das sei eine Spekulation, die nicht auf öffentlich bekannten Tatsachen beruhe. "Wir lassen uns nicht den Schwarzen Peter zuschieben, wir würden die Klinik gefährden. Die BI ist nicht für die Misswirtschaft in der Vergangenheit verantwortlich, die zur aktuellen Notlage der Klinik geführt hat", so Albert Augustin von der BI.

Für die juristische Prüfung des Ablehnungsbescheids muss ein Fachanwalt beauftragt werden. Dafür und für eine eventuelle Klage gegen die Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens braucht die BI Geld. 5500 Euro wurden veranschlagt, bis zum Mittwoch sind bereits 3826 Euro an Spenden eingegangen. Sollte eine Klage nicht erfolgversprechend sein, will die BI nicht aufgeben. An einer neuen Version des Bürgerbegehrens wird bereits gearbeitete.

© SZ vom 24.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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