Süddeutsche Zeitung

Seefeld:Bürgerbegehren soll unzulässig sein

Die Gemeinderatssitzung an diesem Dienstag in Seefeld (Beginn 19 Uhr) dürfte turbulent werden. Denn das Bürgerbegehren "Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!", das die BI Eichenallee und der Bund Naturschutz beantragen, hält der Anwalt der Gemeinde für unzulässig. So verstoße die Fragestellung "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für einen möglichen Krankenhausneubau

nur auf Flächen außerhalb des derzeitigen Landschaftsschutzgebiets die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft?" gegen das Abwägungsgebot, das allein Sache der Gemeinde sei. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei außerdem unzulässig, "weil sie auf ein unmögliches Ziel ausgerichtet ist". Das Bürgerbegehren suggeriere, dass andere Klinik-Standorte außerhalb des Landschaftsschutzgebiets zur Verfügung stünden. Das sei nicht der Fall. Dass auch "wesentliche entscheidungsrelevante Kriterien für die Begründung der Fragestellung des Bürgerbegehrens verschwiegen wurden", versteht der Jurist als "Missbrauch des rechtlichen Instruments der direkten Bürgerbeteiligung".

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SZ vom 14.06.2021 / csn
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