Süddeutsche Zeitung

Schwarzfahren:"Das ist ungerecht gegenüber den zahlenden Fahrgästen"

Ein junger Gilchinger weigert sich, S-Bahn-Tickets zu kaufen. Nun muss er vor Gericht. Für die Bahn ist der Fall ganz klar.

Von Christian Deussing, Gilching

"Umsteigen lohnt sich, so attraktiv und einfach wie nie": Mit diesem Slogan wirbt der Münchner Verkehrsverbund (MVV) für seine geplante Tarifreform in der Region. Doch Manuel Erhardt aus Gilching wirbt für den "Nulltarif für alle" und will deshalb weiterhin mit dem Schild "Ich fahre ohne gültige Fahrkarte" mit offenem Visier schwarzfahren. Wegen "Erschleichen von Leistungen" muss sich der 20-Jährige an diesem Dienstag vor dem Starnberger Jugendgericht verantworten.

Er soll in 23 Fällen ohne Ticket in S-Bahnen und auch in MVV-Busse eingestiegen sein. Bereits im vergangenen Jahr stand er deswegen vor dem Amtsrichter in Starnberg: Das Verfahren wurde jedoch gegen eine Geldauflage von unter 1000 Euro eingestellt, die der Angeklagte an die Flüchtlingshilfe zu zahlen hatte.

Seinerzeit sei es aber nur um einen Fall gegangen, erläutert Richter Ralf Jehle. Diesmal sollen die vielen Schwarzfahrten an mehreren Prozesstagen aufgerollt und dabei geklärt werden, inwieweit jeweils ein strafbarer Vorgang vorliegt. Zum Auftakt wird das Gericht drei Kontrolleure vernehmen - und wohl auch dazu befragen, ob sie das Bekennerschild des angeklagten Fahrgastes bemerkt hätten. Dieser pocht jedenfalls weiterhin darauf, nicht heimlich, sondern demonstrativ ohne Fahrschein unterwegs zu sein - um vor allem aus sozialen Gründen den kostenlosen Nahverkehr einzufordern.

Die Bahn ist in dieser Frage aber auf ganz anderen Gleisen unterwegs und stellt klar: Jeder, der ihre Verkehrsmittel nutze, benötige einen Fahrausweis. Wer diesen nicht vorweise, verletze auf jeden Fall den Beförderungsvertrag, wie eine Bahnsprecherin betont. Das "Erhöhte Beförderungsentgelt" von 60 Euro sei eine zivilrechtliche Vertragsstrafe, die das Verkehrsunternehmen erhebe und "für jeden einzelnen Fall des Fahrens ohne Fahrausweis fällig" werde, so die Bahnsprecherin.

Ein Strafverfahren gegen Schwarzfahrer leitet dagegen die Bundespolizei ein - in der Regel im Wiederholungsfall oder in besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei notorischem Schwarzfahren. Das Strafmaß verhänge das Gericht aufgrund der individuellen Umstände, erläutert die Sprecherin der Bahn. Über den Straftatbestand "Erschleichen von Leistungen" hinaus könne gegen Schwarzfahrer auch wegen Betrugs ermittelt werden, woraus sich weitere strafrechtliche Konsequenzen ergeben würden.

Der Fall Erhardt, der nun in Starnberg verhandelt wird, ist auch dem MVV bekannt. Sprecherin Franziska Hartmann verweist darauf, dass andere Fahrgäste für die selbe Leistung zahlen würden, die andere ohne Ticket nicht erstatteten. "Das ist ungerecht gegenüber den zahlenden Fahrgästen", sagt die MVV-Sprecherin. Obendrein werde es keinen kostenlosen Nahverkehr geben - aber mit der Tarifreform von 15. Dezember 2019 an erstmals ein preisgünstiges und verbundweites Sozialticket für Hilfsbedürftige. Das wäre zum Beispiel eine "Isarcard M plus 2" für monatlich 38,40 Euro zwischen Gilching-Argelsried und dem Münchner Marienplatz. Jedenfalls profitiere ein Großteil der Fahrgäste von dem neuen Tarifsystem, das eben einfacher und für viele Passagiere und Pendler günstiger werde, wie die MVV-Sprecherin hervorhebt.

Ob diese Aussichten indes den angeklagten Gilchinger überzeugen, dürfte höchst fraglich sein. Denn der 20-jährige Aktivist verlangt mit seinen ticketlosen Aktionen den kostenlosen Nahverkehr - was andere überzeugte Schwarzfahrer auch schon gefordert haben.

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SZ vom 12.02.2019/vewo
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