Landgericht München:Schlosser kommt in Entziehungsanstalt

Ein Schlosser ist vor dem Landgericht München II wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 63-Jährige lebte zuletzt in einer Sozialwohnung in Gauting. Im November vergangenen Jahres war er dort morgens mit einem Mitbewohner in Streit geraten, weil er glaubte, dieser habe ihm seine Zigaretten gestohlen. Im Laufe der Auseinandersetzung schlug der Angeklagte dem 67-jährigen Opfer zweimal mit einer Wodkaflasche ins Gesicht, würgte den Mann und versetzte ihm außerdem noch einen Kinnhaken. Der Mitbewohner erlitt keine schwereren Verletzungen. Den von der Staatsanwaltschaft zudem erhobenen Vorwurf der besonders schweren räuberischen Erpressung ließ das Gericht letztlich fallen. Da der Schlosser seit 20 Jahren stark alkoholabhängig ist, ordnete das Gericht dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der 63-Jährige nahm das Urteil sofort an, es ist somit rechtskräftig.

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