Starnberger See:Bräutigam muss Hochzeitsgast nach Attacke 10000 Euro zahlen

Schloss Höhenried, 2015

Hinter der feudalen Fassade von Schloss Höhenried ist es bei einer Hochzeitsfeier zu einer heftigen Rauferei mit schmerzhaften Folgen gekommen.

(Foto: Georgine Treybal)

Bei einer Feier auf dem Schloss Höhenried hat der 50-Jährige seinen Kontrahenten laut Landgericht derart getreten, dass dieser einen multiplen Unterschenkelbruch erlitt.

Von Christian Deussing

Im Zivilprozess um eine Prügelei bei einer Hochzeitsfeier im Juni 2017 auf Schloss Höhenried in Bernried hat das Landgericht München II am Freitag das Urteil gefällt. Demnach muss der Bräutigam 10 000 Euro Schmerzensgeld an den Gast zahlen, den er laut Gericht mit einem Tritt gegen die Wade schwer verletzt hatte. Der 40-Jährige aus Esslingen erlitt einen multiplen Unterschenkelbruch und musste noch in der selben Nacht operiert werden. Unter den Folgen der Verletzung litt er lange. Der 50-jährige Angeklagte hatte die Attacke bestritten und erklärt, er habe den in eine Rangelei verwickelten Gast von dessen auf dem Boden liegenden Kontrahenten lediglich heruntergezogen.

In dem Prozess waren 13 Zeugen und ein medizinischer Sachverständiger vernommen worden, dessen Aussage für das Urteil den Ausschlag gab. Nur durch einen starken Tritt von hinten hätten die Verletzungen des Opfers entstehen können, nicht aber durch einen Sturz, erklärte der Gutachter. Zeugen des Tumults bei dem Hochzeitsfest hatten ausgesagt, sie hätten keinen Tritt gesehen. Dem Gericht reichte das aber nicht als Beweis, dass es diese Attacke nicht gegeben habe. Es sei durchaus naheliegend, dass die Zeugen den Bräutigam erst in dem Moment wahrgenommen hätten, als er den Gast von dem anderen Besucher weggezogen habe, heißt es in dem Urteil. Die Entscheidung des Münchner Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig.

Zuletzt hatte Anwalt Norman Synek wegen der massiven Verletzung und der sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit seines Mandanten mindestens 20 000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Einen Vergleich mit einer Zahlung von 17 500 Euro lehnten der Anwalt und sein Mandant ab. Über das Urteil zeigt sich der Rechtsanwalt des Klägers zunächst trotzdem erleichtert, denn die Richterin habe eine Körperverletzung als erwiesen angesehen, die der Bräutigam stets geleugnet habe. Anders als das Gericht sieht der Anwalt kein Mitverschulden seines Mandanten. In dem Zivilverfahren war nämlich auch angeführt worden, dass sich das Opfer zuvor mit dem Ex-Freund seiner Partnerin an der Tanzfläche geschlagen habe.

Deswegen war der 40-Jährige, der nun Kläger war, vor einigen Monaten in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Weilheim selbst zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Sein Kontrahent habe ihn bei der Hochzeitsfeier aus Eifersucht provoziert und ihm wohl auch ein Getränk ins Gesicht geschüttert, aber mit seinen zwei Fausthieben habe der Angeklagte die falsche Reaktion gezeigt, urteilte damals die Amtsrichterin. Der 40-Jährige hatte beteuert, er habe sich nur gegen die Provokationen gewehrt. Auch hier hat sein Anwalt Berufung eingelegt. Erneut soll dann der medizinische Gutachter aussagen.

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