Prozess um tödlichen Verkehrsunfall„Für mich ist das Leben nicht mehr das gleiche“

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Bei dem Unfall am 13. Mai vergangenen Jahres starb eine 49-Jährige aus München (Symbolfoto)
Bei dem Unfall am 13. Mai vergangenen Jahres starb eine 49-Jährige aus München (Symbolfoto) Stefan Puchner/dpa
  • Ein 20-jähriger Schüler wird vom Amtsgericht München wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem er bei Schäftlarn eine Motorradfahrerin übersehen hatte.
  • Am 13. Mai vergangenen Jahres prallte eine 49-jährige Münchnerin mit ihrer Enduro frontal auf den BMW des Schülers und starb noch an der Unfallstelle.
  • Das Gericht ordnet als Strafe die Teilnahme an einem allgemeinen Verkehrserziehungsunterricht an, der Angeklagte hatte seine Schuld eingeräumt.
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Ein Schüler verursacht mit dem Auto seines Vaters einen Unfall, bei dem eine Motorradfahrerin stirbt. Das Münchner Amtsgericht verurteilt den 20-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung. Doch selbst die Staatsanwältin äußert Mitleid mit dem jungen Mann.

Von Andreas Salch, München

Am Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht München ringen sie mit den Tränen. Der Angeklagte, ein Schüler aus der Region München, dessen Eltern und die Eltern der Getöteten, die die Verhandlung als Zuschauer verfolgten. Am 13. Mai vergangenen Jahres gegen 19.30 Uhr fuhr der damals 19-Jährige mit dem BMW seines Vaters auf der Staatsstraße 2071 bei Schäftlarn und wollte nach links auf die A95 Richtung München abbiegen. Dabei übersah er eine ihm aus Richtung Neufahrn entgegenkommende Motorradfahrerin.

Die 49-Jährige aus München prallte mit ihrer Enduro-Maschine bei einem Tempo von rund 54 Kilometern pro Stunde mit solcher Wucht frontal auf den BMW, dass sie laut einer Zeugin mehrere Meter durch die Luft geschleudert wurde und regungslos auf einem Grünstreifen liegenblieb. Sie erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle starb.

Der Angeklagte ist sich bewusst, dass er allein die Schuld an dem Tod der Frau trägt, das räumt er gleich zu Beginn der Verhandlung ein und kondoliert den Eltern der 49-Jährigen. Seinen Führerschein hatte er erst im Februar 2024 gemacht. Er habe aber genügend Fahrpraxis gehabt, sagt der inzwischen 20-Jährige. Zu dem Zeitpunkt, als der Unfall passierte, sei er oft mit dem BMW seines Vaters gefahren.

Nach dem Zusammenprall war er ausgestiegen und zu der 49-Jährigen gelaufen. Als er sie mit offenen Augen habe daliegen sehen, habe er „Angst und Panik“ bekommen, so der Angeklagte. Eine Zeugin, die ebenfalls mit ihrem Auto auf die Autobahn abbiegen wollte und den jungen Mann beobachtet hatte, schildert vor Gericht, sie habe den Eindruck gehabt, dass der Schüler „komplett unter Schock“ stand. Er habe nur „Notarzt, Notarzt“ gerufen.

Laut dem Gutachten einer Kfz-Sachverständigen ist der 20-Jährige ohne anzuhalten mit einer Geschwindigkeit von 25 bis 30 Kilometern in der Stunde abgebogen und womöglich auch von der Sonne geblendet worden. Die Kollision war so heftig, dass der Frontbereich des Autos 45 Zentimeter tief eingedrückt wurde. Die Vorderradgabel der Enduro-Maschine brach ab.

„Verfahren, bei denen ein Mensch zu Tode kommt, sind tragisch – für beide Seiten“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fasst das Geschehen in ihrem Plädoyer in zum Teil emotionalen Worten zusammen. „Verfahren, bei denen ein Mensch zu Tode kommt, sind tragisch – für beide Seiten“, sagt sie. Der Angeklagte habe beim Abbiegen „nicht genug geschaut“. Zur Ahndung dieser Unachtsamkeit schlägt die Anklagevertreterin vor, dass der Schüler an einem allgemeinen Verkehrserziehungsunterricht teilnehmen soll.

Die Verteidigerin schließt sich dem in ihrem Schlussvortrag an und zitiert aus einem Brief, den ihr Mandant vor der Verhandlung der Vorsitzenden Richterin geschrieben hat. Ein Satz, in dem der 20-Jährige bekennt, wie es ihm seit dem Unfall geht, so die Anwältin, habe sie besonders berührt. Er lautet: „Für mich ist das Leben nicht mehr das gleiche.“

Die Vorsitzende Richterin folgt dem Antrag der Staatsanwältin, sie verurteilt den Schüler wegen fahrlässiger Tötung und ordnet die Teilnahme an einem allgemeinen Verkehrserziehungsunterricht an.

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