Süddeutsche Zeitung

Rückforderung des Landratsamts:Kinderhaus soll 100 000 Euro Fördergeld zurückzahlen

Die Kita hat mit Luftbuchungen Personalkosten aufgefangen, wenn etwa Schulstunden ausgefallen sind. Eine gängige Praxis, wie die Kirchenstiftung als Träger behauptet. Die Gemeinde hat Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Tutzing

Für die Hortbetreuung in Tutzing müssen Fördermittel von mehr als 100 000 Euro zurückbezahlt werden. Darüber informierte Bürgermeisterin Marlene Greinwald den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. "Ich empfinde das als großen Skandal", sagte sie. Die Gemeinde habe jedoch keine Chance, das Geld dem Kinderhaus Sankt Joseph zu erlassen.

Das Kinderhaus war im Februar 2017 routinemäßig vom Landratsamt geprüft worden. Die Behörde hatte daraufhin "Luftbuchungen" beanstandet, wonach bei der Abrechnung der Betreuungszeiten ein Puffer eingebaut worden war. Wenn also die Buchungszeit um 11.20 Uhr begann, war sie pauschal auf 11 Uhr abgerundet worden. Damit konnten laut Greinwald Zeiten aufgefangen werden, wenn Schulstunden ausfielen, beispielsweise wenn die Kinder hitzefrei hatten. Die Basis für die Abrechnungsvorschriften bildet jedoch der Stundenplan. Das Landratsamt hat deshalb die Gelder für die "Luftbuchungen" rückwirkend bis zum Jahr 2012 zurückgefordert. Bei der kommunalen Förderung summierten sich die Beträge auf 48 943,29 Euro, bei der staatlichen Förderung auf 51 431,89 Euro, also insgesamt auf 100 375,18 Euro. Bernd Pfitzner (Grüne) bezeichnete es als "Skandal", der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werde. Peter Stich (CSU) wandte allerdings ein, dass zahlreiche Schulungen für die Mitarbeiter angeboten worden seien. Die Förderrichtlinien hätten eigentlich bekannt sein müssen. "Man muss sich an die Vorgaben halten", meinte auch die Landtagsabgeordnete Ute Eiling-Hütig (CSU), die um Unterstützung gebeten worden war. Nach ihren Angaben hat das Landratsamt 28 von insgesamt 137 Betreuungseinrichtungen im Landkreis geprüft. Davon seien nur bei neun Einrichtungen Rechtsfehler festgestellt worden. Wie sie betonte, sind Luftbuchungen rechtswidrig; denn die Schule habe für die reguläre Betreuung zu sorgen.

Die Gemeinde hat Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Greinwald rechnet jedoch damit, dass das Geld zurückbezahlt werden muss, obwohl es "zum Wohle der Kinder" ausgegeben worden sei. Träger des Kinderhauses ist die katholische Kirchenstiftung Sankt Joseph. Nach Angaben der Leiterin wurde die Pufferzone zwischenzeitlich abgeschafft. Wenn jetzt Unterrichtsstunden ausfallen, müssen die Kinder in der Schule betreut werden und können erst zu den Buchungszeiten ins Kinderhaus gehen. Das gehe zu Lasten der Kinder. "Das ist unsinnig, denn das Personal wäre da", sagte sie. "Bei den Eltern kommt das wirklich nicht gut an."

Kirchenpfleger Alfons Mühleck räumte ein, dass für die rund 60 Hortkinder Pufferzonen eingebaut worden waren, wenngleich er selbst nicht informiert gewesen sei. "Es war ein Fehler, das brauchen wir nicht zu diskutieren." Diese Abrechnungspraxis sei jedoch auch anderswo Usus. "Jetzt sitzen wir fast auf der Anklagebank." Laut Mühleck hat bislang nur die Gemeinde einen Bescheid erhalten, nicht jedoch die Kirchenstiftung. Sollte das Kinderhaus zur Rückzahlung aufgefordert werden, "werden wir nicht zahlen", sagte er. Denn man habe sich nicht bereichert, das Geld sei an das Personal zurückgeflossen. Ihn ärgert, dass die gleiche Abrechnungspraxis in anderen Einrichtungen nach seinen Informationen nicht beanstandet wurde.

Auch die Gemeinde Pöcking hat einen Bescheid vom Landratsamt erhalten. Dies bestätigte Bürgermeister Rainer Schnitzler. Unter Verweis auf den Datenschutz wollte er sich jedoch nicht näher dazu äußern. "Es sind Dinge, die noch geprüft werden müssen", sagte er.

Die Grünen-Kreisräte Martina Neubauer und Bernd Pfitzner fordern nun rasche Aufklärung von Landrat Karl Roth. Sie haben ihm einen Fragenkatalog geschickt und bitten um Antwort im Kreisausschuss am 11. Oktober.

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SZ vom 05.10.2018
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