Rotstift:Tutzing streicht Zuschuss für Kindergartengebühren

Weniger gut betuchte Eltern in Tutzing können nicht mehr auf einen Zuschuss für Kindergartengebühren hoffen. Die Gemeinde streicht die Sozialstaffelung für Kindergartenkinder aus dem Katalog ihrer freiwilligen Leistungen. Darauf einigten sich die Gemeinderäte einstimmig. Sie folgten damit einer schon seit Jahren vom Rechnungsprüfungsausschuss erhobenen Forderung, dass die klamme Gemeinde auf diese Ausgaben verzichten solle - zumal andere Landkreiskommunen sie gar nicht hätten. Allerdings werden alle Eltern von anderer Seite entlastet: Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, rückwirkend zum 1. April 2019 die Elternbeiträge bei den Kindergartengebühren mit 100 Euro monatlich pro Kind zu bezuschusse. Davon profitieren alle Kinder, die im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben. Den Zuschuss gibt es bis zur Einschulung. Die Sozialstaffelung in Tutzing entfällt ab dem kommenden Kindergartenjahr 2019/20. Beibehalten wird sie für Krippen- und Hortkinder. Stefanie von Winning wies darauf hin, dass Eltern im Sozialhilfebereich weiterhin Unterstützung beim Landratsamt beantragen könnten. Nach Angaben des Tutzinger Geschäftsleiters im Rathaus, Marcus Grätz, hatten 104 Familien die Tutzinger Sozialstaffelung im Betreuungsjahr 2018/2019 in Anspruch genommen. Knapp 60 Prozent davon waren Eltern mit Kindergartenkindern, die also seit April dieses Jahres die von der Staatsregierung beschlossene Förderung bekommen. Insgesamt machten die Zuschüsse für die 104 Eltern im Jahr 2018 etwa 87 000 Euro aus, so Grätz.

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