Richtlinien angepasst:Hilfe in der Not

Gauting will Geld aus Sozialstiftung großzügiger verteilen

Von Michael Berzl, Gauting

Familien mit knappem Budget können künftig mit einem Zuschuss der Sozialstiftung rechnen, wenn sie ihre Kinder zu Veranstaltungen im Rahmen des Gautinger Ferienprogramms schicken. Das ist nur ein Beispiel für die neuen Vergaberichtlinien, die künftig gelten sollen und insgesamt großzügiger ausfallen. Für entsprechende Änderungen hat sich der Gautinger Finanzausschuss einmütig ausgesprochen, sodass auch im Gemeinderat eine Zustimmung zu erwarten ist. Die neuen Vorgaben gelten dann rückwirkend von September an. Im vergangenen Jahr sind nach einer Aufstellung des Rathauses insgesamt fast 40 000 Euro vergeben worden. Den größten Posten machen dabei die Weihnachtszuwendungen aus, die an knapp 200 Haushalte ausbezahlt wurden.

Die Mittel der Haerlin'schen und Ludwig und Marie Therese Sozialstiftung, wie der Name lautet, stehen zur Verfügung, um verschiedene Arten von Notlagen zu lindern. So gibt es etwa Zuschüsse zur Kinderbetreuung, die im vergangenen Jahr in zwölf Fällen ausbezahlt wurden. Einen Mietzuschuss haben 20 Antragsteller bekommen. Auch für Anschaffungen wie den Kauf einer Waschmaschine oder einer Brille kann es Geld geben, für die Teilnahme an einer Klassenfahrt oder den Besuch der Musikschule, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Knapp 5000 Euro wurden auf diese Weise ausgegeben.

Zuletzt seien die Zahlungen stark gesunken, wie Alexandra Heckl, die im Rathaus den Geschäftsbereich Kinder, Jugend, Schulen und Soziales leitet, in der Ausschusssitzung am Dienstag ausführte. Das liege unter anderem an neuen Gesetzen. Nun kommt es auf ihren Vorschlag zu einigen Anpassungen in den Richtlinien der Stiftung, die dazu führen, dass wieder mehr Geld fließen kann. So gibt es nun auch einen Zuschuss für die Teilnahme am Ferienprogramm, während bisher nur der Besuch des Horts in den Ferien gefördert wurde. Wer unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann sich nun die Hälfte der Kosten für die Mittagsbetreuung seiner Kinder erstatten lassen; bisher waren das nur 20 Prozent. Das Essensgeld in einer Mittagsbetreuung wird sogar komplett übernommen.

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