Amtsgericht Starnberg:Rentnerin um 35 000 Euro betrogen

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Die Rentnerin lieh dem Handwerker gutgläubig hohe Geldbeträge in bar, erhielt aber keinen Cent zurück (Symbolfoto).
Die Rentnerin lieh dem Handwerker gutgläubig hohe Geldbeträge in bar, erhielt aber keinen Cent zurück (Symbolfoto). (Foto: imageBROKER/Jan Tepass, via www.imago-images.de/imago images/imagebroker)

Ein Handwerker hat sich das Vertrauen einer Gilchingerin erschlichen und sich hohe Geldbeträge geliehen, die er nie zurückerstattete. Der Angeklagte wird zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Handwerker hat laut Anklage die Gutgläubigkeit einer vermögenden Rentnerin aus Gilching ausgenutzt, um sich zu bereichern. Er hatte sich mit Kollegen über Jahre hinweg durch Reparaturarbeiten ihr Vertrauen erschlichen und sich den polizeilichen Ermittlungen zufolge im August und September 2023 zunächst 10 000 Euro und dann noch einmal 25 000 Euro geliehen mit dem Versprechen, die Beträge in Raten zurückzuzahlen. Weil das aber bis heute nicht geschah, musste sich der 55-jährigen Dachdecker aus Baden-Württemberg am Montag wegen Betrugs vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, gemeinschaftlich mit einem jüngeren Mitarbeiter geplant zu haben, das Geld zu kassieren, ohne es zurückzahlen zu wollen. Auch der Kollege saß auf der Anklagebank und behauptete, lediglich 300 Euro als Trinkgeld für seine Arbeiten in einem Umschlag erhalten zu haben. Er soll die Rentnerin aber sogar gebeten haben, ihm 60 000 Euro zu leihen. Später soll er nur noch 23 000 Euro verlangt haben. Doch darauf hatte sich die Seniorin nicht mehr eingelassen. Die Angeklagten sollen der Gilchingerin zuvor erzählt haben, dass sie das Geld für einen Autokauf sowie wegen eines Todesfalls in der Familie benötigten.

Der ältere Handwerker wurde wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Überdies muss er 2500 Euro an die Starnberger Tafel zahlen. Die 35 000 Euro plus Zinsen hat der Dachdecker an die 88-jährige Rentnerin zurückzuzahlen. Es könnten aber noch weitere 10 000 Euro dazukommen, nachdem im Prozess bekannt geworden war, dass das Opfer diesen Betrag wohl noch einmal zusätzlich an den Mann verliehen hatte. Das Verfahren gegen den jüngeren Mitangeklagten wurde abgetrennt, in seinem Fall sind weitere Ermittlungen notwendig.

„Sie waren immer freundlich und hilfsbereit und zuerst war Geld nie ein Thema gewesen“, berichtete die Rentnerin.  Sie habe überhaupt nicht damit gerechnet, den geliehenen Betrag nicht zurückzuerhalten. Sie hatte sich aber das Autokennzeichen der Handwerker gemerkt. Bald darauf wurde auch ihr Sohn misstrauisch, als er sich fragte, warum seine Mutter damals 25 000 Euro von ihrem Konto abgebucht hatte. Er erstatte Anzeige bei der Polizei, die über das Kennzeichen auf die Spur der Handwerker kam, die bei der Rentnerin unter falschen Namen am Haus gearbeitet hatten.

Sie hätten sich bei seiner Mutter „lieb Kind gemacht und immer den Kontakt gehalten“, sagte der Sohn im Prozess. Der 55-jährige Angeklagte, der nicht zum ersten Mal mit der Justiz zu tun hatte, zeigte sich nur teilweise geständig. Sein Pflichtverteidiger hielt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen für ausreichend. Doch das Gericht folgte weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, der eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten gefordert hatte.

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