Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Schläge mit der Wodkaflasche ins Gesicht

Ein 63-Jähriger soll in einer Sozialwohnung in Gauting einen Mitbewohner geschlagen und gewürgt haben, weil er glaubte, dieser habe ihm seine Zigaretten gestohlen.

Von Andreas Salch, Gauting

Wilhelm H. macht den Eindruck, als wolle er sich das hier jetzt nicht alles anhören. Er sitzt da, stützt die Ellbogen auf den Tisch. Seine Hände hat er zu Fäusten geballt und drückt sie gegen seine Schläfen. Die Augen geschlossen, der Kopf leicht nach vorn geneigt. Doch Wilhelm H. kann nicht einfach aufstehen und gehen. Er muss sich seit diesem Dienstag vor der 4. Strafkammer am Landgericht München II verantworten, und der Vorsitzende Richter Thomas Lenz beginnt das Vorstrafenregister des 63-Jährigen zu verlesen: Es zählt nicht weniger als 26 Einträge. Begangen hat Wilhelm H. die Taten in den vergangenen rund zwanzig Jahren. "Was Besonderes habe ich nicht gemacht", grummelt er, noch bevor Richter Lenz mit der Verlesung beginnt. In den meisten Fällen wurde H. wegen Diebstahls "geringwertiger Sachen" verurteilt, zum Beispiel, weil er in Supermärkten oder Tankstellen Wodka klaute. Doch in dem Verfahren, dem er sich jetzt vor dem Landgericht München II stellen muss, geht es um etwas viel Gravierenderes. Besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Erschwerend hinzu kommt: Der 63-Jährige soll in laufender Bewährung gehandelt haben.

Am Morgen des 19. November vergangenen Jahres soll Wilhelm H., der damals in einer Sozialwohnung in Gauting lebte, mit einem Mitbewohner in Streit geraten sein. Dabei soll er diesem mit einer Wodkaflasche zweimal ins Gesicht geschlagen, ihn anschließend heftig gewürgt und einen Kinnhaken versetzt haben. "Ich schlag dich tot, ich bring dich um, es ist mir egal, ich sauf mich sowieso tot", soll H. den 67-Jährigen bei der Attacke angebrüllt haben. Erst als das mutmaßliche Opfer bereit war, Wilhelm H. Geld und Zigaretten zu geben, soll er sich beruhigt und von seinem Mitbewohner abgelassen haben. Auslöser für den Angriff war, dass H. glaubte, der Mann habe ihm zuvor seine Zigaretten gestohlen. Das Opfer klagte nach der Tat unter anderem unter Atemnot und Schluckbeschwerden, erlitt jedoch keine schwereren Verletzungen.

Wilhelm H. weiß von der Tat angeblich so gut wie nichts mehr, obwohl er am Morgen jenes 19. November 2021 "nicht sonderlich betrunken" gewesen sei, so seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Birgit Schwerdt, in einer Erklärung, die sie für ihren Mandanten nach Verlesung der Anklage abgab. Als Grund für die Erinnerungslücken nannte sie dessen 20-jährige Alkoholkrankheit, worunter auch das "Gedächtnis gelitten" habe. Ärzte haben dem 63-Jährigen eine "chronische Alkoholabhängigkeit mit Depravationserscheinungen" attestiert. Zuletzt, so erklärte H., als er Angaben zu seiner Person machte, habe er täglich alleine eineinhalb bis zwei Flaschen Wodka getrunken. Auf die Frage eines psychiatrischen Sachverständigen, wie er sich seine Zukunft vorstelle, antwortete der 63-Jährige, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt: "Es geht nicht mehr viel". Ein Urteil in dem Prozess wird noch diese Woche erwartet.

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