Prozess um Anwaltskosten:Stadtrat kassiert Vergleich

Der Stadtrat pfeift Bürgermeisterin Eva John (BMS) zurück: Eine große Mehrheit hat am Donnerstag einen vor dem Münchner Landgericht vereinbarten Vergleich über Anwaltskosten von 120 000 Euro widerrufen. Auf dieses Honorar hatten sich die Stadt und der Anwalt Walter Georg Leisner geeinigt, der die Stadt bei Verhandlungen mit der Bahn beraten hatte. "Ich will ein Urteil", sagte Stadtrat Prof. Otto Gaßner (UWG), der den Widerruf zusammen mit weiteren sechs Stadträten beantragt hatte. "Das Urteil ist die beste Chance für die Wahrheit." Die Bürgermeisterin habe das Gremium im Dunkeln gelassen. Aufgrund des hohen Streitwerts hätte sie den Stadtrat einbinden müssen.

Bürgermeisterin John verteidigte sich. Anwalt Leisner habe zunächst mit einem geringeren Streitwert geklagt. Die Landesanwaltschaft habe ihr in diesem Zusammenhang keine Pflichtverletzungen vorgeworfen. Die Kosten trage die Rechtsschutzversicherung der Stadt. Auch der städtische Anwalt glaube nicht, dass ein besseres Ergebnis zu erzielen sei. Das überzeugte nur die sieben anwesenden Vertreter von WPS, BMS und FDP, die gegen Gaßners Antrag stimmten. Der Prozess wird am 26. April fortgesetzt.

© SZ vom 13.04.2019 / dac - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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