Süddeutsche Zeitung

Prozess:Randale in Unterkunft

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22-jähriger Asylbewerber räumt Angriffe auf Mitbewohner ein

Von Christian Deussing, Seefeld

Ein Asylbewerber soll in seiner Gemeinschaftsunterkunft in Seefeld mehrfach Mitbewohner und auch einen Security-Mann angegriffen und verletzt haben. Seit Anfang August sitzt der heute 22-Jährige deswegen in Untersuchungshaft. Er musste sich am Montag vor dem Jugendgericht Starnberg wegen gefährlicher und versuchter Körperverletzung verantworten. Im Prozess verständigten sich nun der Richter, die Staatsanwältin und der Pflichtverteidiger darauf, bei einem Geständnis des Angeklagten einen vierwöchigen Jugendarrest und 48 Sozialstunden zu verhängen. Doch diese Strafe sei mit der bisherigen Untersuchungshaft abgegolten und somit der Haftbefehl aufzuheben, entschied das Gericht.

Die Attacken, die sich im Frühjahr 2018 und zum Anfang dieses Jahres abgespielt haben sollen, räumte der Angeklagte ein - obwohl einige Vorwürfe so nicht stimmten, wie er betonte. Trotzdem akzeptierte der Flüchtling die Anklage nach Absprache mit seinem Verteidiger. Dem 22-Jährigen wurde vorgeworfen, mit einer Tasse einem Mitbewohner ins Gesicht geschlagen zu haben, der hierbei eine Schädelprellung erlitt. In einem anderen Fall habe der Angeklagte mit einem Küchenmesser einen Asylbewerber attackiert, der ihm aber das Messer noch entreißen konnte - dafür soll ihm der Angreifer in die Genitalien getreten haben. Zudem habe der Angeklagte einem Mitbewohner einen Faustschlag verpasst sowie einem Wachmann und einer weiteren Person Kieselsteine ins Gesicht geworfen, berichtete die Staatsanwältin. Sie beschuldigte den 22-Jährigen, brutal agiert zu haben, und bescheinigte ihm ein "besonderes Aggressionspotenzial". Zum Glück sei aber zumindest die Messerattacke noch recht glimpflich ausgegangen.

Jugendrichter Ralf Jehle hofft, dass die mehr als zwei Monate U-Haft auf den Angeklagten erzieherisch eingewirkt haben und dieser sich künftig anders verhalten werde. "Sonst müssen Sie mit einem längeren Freiheitsentzug rechnen", warnte ihn der Richter, der ansonsten der Staatsanwältin zustimmte. Im Prozess wurden die möglichen Tatmotive des 22-Jährigen nicht mehr erörtert, der als freier Mann den Gerichtssaal verließ.

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Quelle:
SZ vom 22.10.2019
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