Landgericht München:"Ich wollte ihn nicht töten"

Landgericht München: Der Angeklagte der Planegger Bluttat vor Gericht in München.

Der Angeklagte der Planegger Bluttat vor Gericht in München.

(Foto: Christian Deussing)

Am Pfingstmontag 2021 kommt es in einem Beautysalon in Planegg zu einer Bluttat. Ein Kraillinger muss sich nun wegen versuchten Totschlags am mutmaßlichen Liebhaber seiner Frau verantworten.

Von Christian Deussing

Sechs Sekunden lang fixiert das Opfer mit starrem Blick den Angeklagten Naser K. (alle Namen geändert) aus Krailling und setzt sich neben seinen Anwalt, der ihn in der Nebenklage im Prozess vor dem Landgericht München I vertritt. Der Kraillinger K. hat laut Anklage von Eifersucht und Wut getrieben am Pfingstmontag vergangenen Jahres in einem Planegger Schönheitssalon Faruk M. (44), den mutmaßlichen Liebhaber seiner Ehefrau, angetroffen und ihn mit mindestens zwei Faustschlägen ins Gesicht niedergestreckt sowie mit einem bisher unbekannten Gegenstand einen wuchtigen Schlag an die linke Schläfe versetzt. Faruk M. ist bei der Attacke lebensgefährlich verletzt worden. Der angeklagte 48-jährige Kraftfahrer, der sich kurz nach der Tat bei der Polizei stellte, muss sich seit Dienstag wegen versuchten Totschlags sowie wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er sitzt seit 13 Monaten in U-Haft.

Zur Anklage will sich der zweifache Vater selbst nicht äußern. Für ihn gibt aber sein Verteidiger Jörg Sklebitz eine Erklärung ab. Demnach hätten die Ehefrau des Kraillingers und Faruk M., der in der Schweiz wohnt, stets bestritten, seit Jahren ein Verhältnis gehabt zu haben. Im Jahr 2020 habe M. vor den jeweiligen Familien geschworen, keine Liebschaft mit der Frau zu unterhalten. Daraufhin habe sein Mandant den Scheidungsantrag zurückgezogen, so Sklebitz.

Am Pfingstmontag 2021 gegen 10.15 Uhr kam es trotzdem zu der verhängnisvollen Begegnung. Sein Mandant habe Faruk M. im Beautysalon überraschend angetroffen, als dieser seiner Frau beim Putzen helfen wollte, berichtet der Anwalt des Angeklagten. Naser K. habe den Mann gefragt, ob er sie haben wolle, woraufhin der Konkurrent beleidigend erwidert habe: "Bist du immer noch mit dieser Schlampe zusammen?" Der Angeklagte habe dann mit Fäusten zugeschlagen, weshalb der Kontrahent mit seinem Kopf auf ein Eisenrohr gefalle sei, das den Kunden des Salons als Fußhalt dient. Faruk M. habe seinen Mandanten trotzdem weiter beleidigt, dieser habe M. deshalb noch in den Unterleib getreten. Allerdings habe der Angeklagte "ihn nicht töten wollen", betont der Verteidiger.

Die Strategie scheint klar: Naser K. will nur zufällig auf seinen Nebenbuhler getroffen sein und ohne Vorsatz gehandelt haben. Das glaubt die Staatsanwaltschaft aber nicht. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte von den erneuten Kontakten der beiden erfahren habe, deshalb auch seiner Ehefrau zu dem Salon gefolgt sei, wo sie sich ungestört mit dem späteren Opfer treffen wollte. Zudem kam bei den Ermittlungen heraus, dass die Friseurin regelmäßig über das Salontelefon ihren Geliebten in der Schweiz angerufen und bis zu 14 Minuten mit ihm telefoniert hatte. Der Anklage zufolge bezahlte sie der Inhaberin jeweils zum Monatsende die Kosten in bar.

Vernommen wird am ersten Prozesstag auch das Opfer, das selbst verheiratet ist und seit der Bluttat arbeitsunfähig ist, unter Sprachstörungen und massiven gesundheitlichen und Gedächtnisproblemen leidet. Er sei seit der brutalen Attacke sechsmal operiert worden und könne auch mit seiner Frau nicht mehr schlafen, erzählt er stockend. Dann zeigt Faruk M., der früher eine Autoverleihfirma in Zürich leitete, seine etwa zwölf Zentimeter lange Narbe auf dem kahlen Schädel. Das Gericht will aber wissen, ob er ein sexuelles Verhältnis zur Frau des Angeklagten gepflegt habe. "Nein, aber er hat es geglaubt", sagt das Opfer mit Blick auf Naser K. Der Prozess dauert an.

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