Prozess:Frosch-Bande überfiel Senioren mit "massiver Gewalt" - für ein paar Euro Beute

Vor und nach dem mutmaßlichen Raubmord von Meiling begingen Mitglieder mehrere brutale Straftaten. Die Delikte ähneln sich.

Von Andreas Salch

Die Mitglieder der sogenannten Frosch-Bande, die im September 2015 in Meiling in das Haus eines älteres Ehepaars eindrangen, es schlugen und ausraubten, sind wegen ähnlicher Taten in Österreich zu Haftstrafen von bis zu 19 Jahren verurteilt worden. Die acht Angeklagten müssen sich wegen der Tat in Meiling seit Mitte Oktober wegen Mordes vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II verantworten.

In den Wochen vor und nach dem Einbruch in Meiling, bei der der Ehemann der 70-jährigen Therese S. (Name geändert) zu Tode kam, begingen die Täter vorwiegend in Niederösterreich in wechselnder Besetzung Einbrüche, die in der Vorgehensweise der Tat in Meiling stark ähneln. Zu Tode kam dabei allerdings keines der Opfer. Der Mann von Therese S. war bei der Tat in der Nacht des 4. September 2015 qualvoll in einer nur zwei Quadratmeter kleinen Abstellkammer in seinem Haus gestorben. Zuvor hatten die Angeklagten ihn und seine Frau mit Tritten und Schlägen traktiert.

Am Dienstag, dem neunten Verhandlungstag, verlas der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II, Richter Thomas Bott, die Urteile, die das Landesgericht Wiener Neustadt im Juli 2016 gegen die acht aus Rumänien stammenden Männer wegen schweren Raubes verhängte. In ihrer Urteilsbegründung lasten die österreichischen Richter der Frosch-Bande insbesondere die "qualvolle Tatbegehung" unter "Ausnutzung der Hilflosigkeit" der fast ausschließlich hochbetagten Opfer an. Die Angeklagten seien stets "mit massiver und unnötiger Gewalt vorgegangen", stellten die Richter fest.

So zum Beispiel am 18. Juli 2016, als Mitglieder der Bande in Puchberg durch ein offenstehendes Fenster in das Haus einer 70-jährigen Frau eindrangen. Sie streckten sie mit zwei Faustschlägen ins Gesicht nieder. Die Beute aus der Tat betrug 70 Euro. Gut fünf Wochen später überraschten einige der Angeklagten eine 72-Jährige im Garten ihres Anwesens in Strengberg. Laut Urteil schleiften sie sie an den Haaren in ihr Haus und schlugen sie so sehr mit einem Holzknüppel, dass sie Knochenbrüche erlitt. Die Beute: Bargeld und Silberbesteck im Wert von rund 3000 Euro - und Sekt.

Ende August 2015 stiegen Angehörige der Bande im niederösterreichischen Reichersberg in das Haus einer 83-Jährigen und deren behinderter Tochter ein. Die beiden Frauen wurden von den Männern im Schlaf überrascht. Die behinderte Tochter der 83-Jährigen zerrten sie aus ihrem Bett und warfen sie in das Bett in dem ihre Mutter schlief. Danach sei der Seniorin "mit größter Brutalität", wie es in der Urteilsbegründung heißt, der Ehering vom Finger gezogen worden. Die Täter stahlen den Frauen darüber hinaus Modeschmuck im Wert von insgesamt 30 Euro.

Die acht Angeklagten im Alter zwischen 24 und 55 Jahren stammen alle aus dem selben Ort und sind zum Teil miteinander verwandt. Einen Beruf hat keiner von ihnen. Bis auf den 24-Jährigen Andrei G. ist jeder der sieben anderen Angeklagten mehrfach wegen Einbruchdiebstahls vorbestraft und verbüßte zum Teil bereits Haftstrafen. Entweder in Rumänien, aber auch in Italien und Frankreich. Für Donnerstag wird in dem Prozess vor der Schwurgerichtskammer das Gutachten eines rechtsmedizinischen Sachverständigen erwartet.

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