ProzessLadendiebin muss 6000 Euro zahlen

Lesezeit: 1 Min.

Amtsgericht verurteilt mehrfach vorbestrafte Frau zu Geldstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

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Eine mehrfach vorbestrafte Ladendiebin hat das Starnberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Frau soll im Juni 2020 in einer Drogerie in Starnberg vier Shampootüten im Gesamtwert von 7,80 Euro gestohlen haben. Nun muss die 53-Jährige 6000 Euro Strafe bezahlen.

Wegen vier einschlägiger Vorstrafen musste sie sich trotz des geringen Werts der Beute vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten. Die Wiederholungstäterin wurde zu 120 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt.

Die Angeklagte bestritt eine vorsätzliche Tat und sagte, sie habe Waren für mehr als 20 Euro gekauft. "Und die 7,80 Euro hätte ich auch noch zahlen können." Die schmalen Shampootüten habe sie nur vergessen, weil die versehentlich durch das Gitter des Einkaufkorbs in ihre Tasche gerutscht seien. Außerdem sei sie im Geschäft durch ein Gespräch mit einer Bekannten abgelenkt gewesen. Die Frau sagte außerdem, sie habe sich an dem Tag in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, weil sie erneut einen Tumorbefund erhalten habe. Zudem sei kurz zuvor ihr teures E-Bike gestohlen worden, für das sie lang gespart habe.

Das alles beeindruckte jedoch die Staatsanwältin nicht besonders. Sie forderte sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 1500 Euro. Sie bezweifelte die Version der Angeklagten, dass das Haarwaschmittel unbemerkt in die Einkaufstasche gefallen sei. Eine Überwachungskamera habe den Verdacht des Diebstahls erhärtet, sagte die Staatsanwältin. Spätestens beim Griff in die Tasche nach dem Geld, mit dem sie die anderen Waren an der Kasse bezahlt habe, hätte ihr auffallen müssen, dass noch andere Artikel in der Tragetasche gelegen haben. Dieses Vorgehen, einen Teil der Waren zu bezahlen, sei aber typisch, um einen Diebstahl zu verdecken.

Das fand wiederum der Verteidiger nicht stichhaltig. Die Masche sei eher umgekehrt, nämlich nur die preiswerteren Waren zu bezahlen. Der Anwalt meinte, ein Vorsatz sei nicht zu erkennen und verwies ebenfalls auf die damals hohe psychische Belastung seiner Mandantin. Eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für die Tat im untersten Bagatellbereich zu fordern, hielt er für "völlig unverhältnismäßig". Er verlangte einen Freispruch und erklärte, dass man wegen dieser Lächerlichkeit nicht die Rechtsordnung verteidigen und "nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen" müsse.

© SZ vom 31.01.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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