Süddeutsche Zeitung

Prozess in Starnberg:Angriff auf die Security

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Nach einem Tumult im Seefelder Asylbewerberheim müssen sich Flüchtlinge vor Gericht verantworten

Von Michael Berzl, Seefeld/Starnberg

Sieben Streifenwagen rücken aus, als der Alarmruf aus der Flüchtlingsunterkunft in Seefeld kommt. Es klingt dramatisch, was einer der beiden dort eingesetzten Security-Männer am Telefon berichtet: Sie hätten sich in ihr Büro flüchten müssen, davor befinde sich eine aufgebrachte Gruppe junger Männer, die Todesdrohungen ausstießen. Zuvor hätten die Asylbewerber mit Steinen und einem Steh-Aschenbecher geworfen, einer habe sich sogar mit einem Messer bewaffnet. Als die Polizei schließlich eintrifft und die Beamten zum Teil mit Maschinenpistolen bewaffnet auf das Gelände der Container-Siedlung am Ortsrand gehen, hat sich die Lage schon wieder beruhigt. Personalien werden notiert, Ermittlungen aufgenommen.

Der Vorfall in einer kalten Dezembernacht liegt mittlerweile zweieinhalb Jahre zurück, einige der jungen Männer, die daran beteiligt waren, mussten sich nun vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten. Begonnen hatten die zum Teil wohl tumultartigen Auseinandersetzungen damit, dass der Sicherheitsdienst die Bewohner eines Zimmers zur Ruhe mahnte. Darüber, was dann geschah, gehen die Schilderungen auseinander. Wachleute und Flüchtlinge bezichtigen sich gegenseitig, sofort aggressiv reagiert zu haben. Angegriffen habe die Gegenseite, selbst habe man sich nur verteidigt, hieß es bei der Befragung vor Gericht fast im Wortlaut.

Von ursprünglich sechs Angeklagten wurde schließlich nur einer verurteilt. Ein 22-Jähriger, der inzwischen in Starnberg die Berufsschule besucht, muss 80 Sozialstunden ableisten. Er hatte selbst zugegeben, dass er einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienst einen Besenstiel auf den Rücken geschlagen hatte, Zeugen haben das in der Verhandlung bestätigt. Außerdem soll er einen der Mitarbeiter vor dem Bürofenster mehrfach mit den Worten bedroht haben: "I kill you." Für einen Angeklagten endete der Prozess am Donnerstag mit einem Freispruch, in weiteren Fällen wurden die Verfahren eingestellt. Bei einer ersten Verhandlung waren nicht alle Angeklagten gekommen, darum musste ein neuer Termin angesetzt werden, diesmal nur mit vier Angeklagten; einer von ihnen wurde von der Polizei vorgeführt.

Der gravierendste Vorwurf blieb aber vorerst strafrechtlich folgenlos: der mutmaßliche Angriff mit einem Küchenmesser. "Der wollte mich umbringen. Der wollte mir das Fleischermesser in den Bauch rammen", erzählte ein 34-jähriger Security-Mann als Zeuge vor Gericht. Er habe aber ausweichen können und seinem Kontrahenten zwei Schläge verpasst. Als er sich nach dem Messer bücken wollte, habe ihm ein anderer Mann einen Steh-Aschenbecher auf den Rücken geschlagen. Derjenige, der mit dem Messer angegriffen haben soll, ist untergetaucht; sein Aufenthaltsort konnte jedenfalls nicht mehr ermittelt werden. Das Messer wurde nie gefunden.

Zu einem Strafverfahren gehört oft ein Blick ins Bundeszentralregister. Ein Richter kann sich so über das Vorleben eines Verfahrensbeteiligten informieren. Meist geht es um den Angeklagten, in dem Fall hat sich der Starnberger Amtsrichter Ralf Jehle aber auch erkundigt, wie es mit dem 34-jährigen Security-Mann aussieht, der als Zeuge geladen war. Wie sich herausstellte, hatte der Münchner, der für die Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften zuständig ist, schon öfter kräftig hingelangt. Er ist dreimal wegen Körperverletzungen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Eine Bewährungsfrist nach einer Verurteilung wegen einer Auseinandersetzung vor einem Pub läuft noch. Er sei Profiboxer, arbeite als Türsteher und Personenschützer, sagte er aus. Zu seiner Rolle an jenem Dezemberabend in Seefeld sagte er: "Ich musste mich doch schützen, ich musste mich doch wehren." Bei einem der Asylbewerber hinterließ dies eine stark blutende Platzwunde am Kopf. Richter Jehle sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei davon auszugehen, dass sich die Security "nicht nur deeskalierend und vornehm" verhalten habe.

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SZ vom 20.06.2020
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