Prozess:Handwerker schlägt zu

Amtsgericht verurteilt 38-Jährigen zu viermonatiger Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Er stritt sich häufig mit seiner damaligen Partnerin, war eifersüchtig und wurde rabiat. Nun musste sich der Handwerker, der am Starnberger See wohnt, vor dem Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung verantworten. Der 38-jährige Angeklagte wurde zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und 60 Sozialstunden verurteilt. Der Mann, der einschlägig vorbestraft ist und auch mit Drogendelikten zu tun hatte, nahm das Urteil nur widerwillig an. Denn die Anschuldigungen seiner ehemaligen Lebensgefährtin würden "so nicht ganz stimmen", behauptete der Mann im Prozess.

Die Staatsanwältin warf ihm vor, seine Partnerin "ohne Grund geohrfeigt" und Monate später einen Plastikdeckel einer Dose an den Kopf geworfen zu haben. Laut Anklage hatte der Mann bei einem weiteren Vorfall vor einem Jahr - nach der Trennung - den Autoschlüssel seiner Ex-Partnerin aus dem Zündschloss gezogen und sie hierbei aufgefordert, ihr Handy und die PIN herauszurücken. Bei dem Gerangel sei die Frau am Unterarm verletzt worden, so die Anklage. Die Szene musste der gemeinsame kleine Sohn, den seine Mutter an dem Tag abholen wollte, mit ansehen.

Nach dieser abermaligen Attacke war die Frau zur Polizei gegangen und berichtete jetzt dem Gericht von den Vorfällen. Nach der Ohrfeige sei sie im Bett "zur Seite gekippt" und habe tags darauf unter Schwindel und Übelkeit gelitten. "Dabei wollte ich ihn nur wecken, damit er zur Arbeit geht", sagte die 36-Jährige. Es sei aber wohl nur ein Missverständnis gewesen. Der Angeklagte erklärte dazu verärgert, dass es zwei Uhr nachts gewesen sei. Zudem sei sie diejenige gewesen, die ihn "fast jeden Tag mit ihrer Eifersucht tyrannisiert und trotzdem später einen anderen Mann genommen" habe.

Zuvor hatte die frühere Gefährtin noch betont, dass er die Trennung nicht akzeptiert habe und ihr Handy im Auto ergreifen wollte, weil er eine neue Beziehung vermutet habe. Nun habe jedoch ihr früherer Partner eine Freundin, was ihm gut tue, erzählte die Zeugin. Sie betonte, dass sich der Angeklagte gewandelt habe, ein "guter Vater" und bereit sei, eine Familientherapie zu absolvieren. Das bestätigte der Handwerker und teilte dem Gericht mit, sich auch zu einem sechsmonatigen Anti-Aggressionstraining angemeldet zu haben.

Diese positive Aussichten würdigte Richterin Christine Conrad in ihrem Urteil, bei dem sie sich bemühte, zur Beruhigung beizutragen. Sie hoffe, dass nun alles problemlos laufe, was auch für das Kind sehr wichtig sei. Dem Angeklagten gab das Gericht auf den Weg, dass eine Trennung immer schwierig sei - aber nicht rechtfertige, tätlich zu werden. Mit dem Strafmaß blieb die Richterin zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwältin, die auch eine Geldauflage von 1500 Euro gefordert hatte. Der Angeklagte hat eine vierjährige Bewährungszeit zu überstehen, um nicht ins Gefängnis zu müssen.

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