Prozess:Geldstrafe für Geldwäsche

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Amtsgericht verurteilt einen Geschäftsmann aus Starnberg

Von Christian Deussing, Starnberg

Einem Starnberger Geschäftsmann sind etwa 41 000 Euro aus Ghana überwiesen worden, die aus einer Straftat stammen sollen. Der 70-Jährige Angeklagte wurde deshalb angeklagt und vom Amtsgericht Starnberg wegen "leichtfertiger Geldwäsche" zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Er muss zudem den Betrag zurückerstatten.

Der Mann bestritt jedoch in der Verhandlung, etwas von einem kriminellen Hintergrund gewusst zu haben. Er gab an, dass er diese Summe zuvor einem Bekannten in Ghana geliehen habe, dessen Mutter das Geld für eine teure Herzklappen-Operation benötigt habe. "Für mich war alles schlüssig, ich habe nicht bemerkt, dass etwas faul ist", beteuerte der Angeklagte.

Dem Starnberger hätte laut Anklage jedoch anhand von eindeutigen Indizien ersichtlich sein müssen, dass es sich um illegale Machenschaften gehandelt habe. Denn die E-Mails des afrikanischen Geschäftsfreundes waren mit einem Decknamen und stets mit der Signatur "love and kisses" unterzeichnet worden. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass dieser Mann mit einer falschen Identität über ein Dating-Portal eine 65-jährige Frau aus Hessen offenbar um 41 000 Euro betrogen hatte.

Das Opfer sagte als Zeugin in Starnberg aus und erzählte dem Gericht eine verwirrende Geschichte von einem angeblichen Diplomaten und einem Offizier in UN-Mission in Syrien. Die geschiedene Physiotherapeutin erwähnte auch, dass ihr über einen Mittelsmann eine Brieftasche der Männer zum Aufbewahren gebracht werden solle. Auf Nachfrage des Richters, gab die Zeugin an, insgesamt schon 114 000 Euro für diese Hilfsaktion überwiesen zu haben. Doch die Brieftasche und der angekündigte Überbringer seien bislang nicht aufgetaucht. Zudem berichtete die 65-Jährige, dass sie auch einem Hotelmanager in Ghana Geld geschickt habe, den sie aber kenne.

Der Richter bezweifelte, dass es diese Personen in Syrien tatsächlich gebe. Er sprach von einem "Lügengebäude" und einem "absurden Fall". Der Angeklagte habe ahnen müssen, dass die "ganze Sache stinkt" und etwas mit der Überweisung aus Ghana nicht stimmen könne. Dem widersprach der Verteidiger, der einen Freispruch forderte. Die Staatsanwältin verlangte hingegen eine Geldstrafe von 7200 Euro.

© SZ vom 04.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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