Süddeutsche Zeitung

Prozess:Bewährungsstrafe für einen Stalker

Amtsgericht macht 71-Jährigem eine Psychotherapie zur Auflage

Von Christian Deussing, Pöcking

Das Ende einer dreimonatigem Affäre mit einer deutlich jüngeren Frau aus Pöcking wollte ein Familienvater offenbar nicht akzeptieren. Der 71-Jährige habe seiner Ex-Geliebten im vorigen Jahr das Auto zerkratzt und die Scheibenwischer abgeknickt, wie er nun vor Gericht selbst gestand. An manchen Tagen habe er bis zu 15 Mal mit unterdrückter Nummer auf dem Handy der Hotelkauffrau angerufen. Zudem habe der Mann die Pöckingerin in einem Supermarkt aufgesucht und sich "vor ihr aufgebaut", hieß es in der Anklage. Der geständige und einschlägig vorbestrafte Stalker wurde am Mittwoch wegen Nachstellung und Sachbeschädigung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und muss 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Zudem soll er eine Psychotherapie fortführen, um sein Verhalten zu ändern, heißt es im Urteil des Amtsgerichts Starnberg.

Es tue ihm "wahnsinnig leid, sie in ihrem Leben beeinträchtigt zu haben", sagte der einstige Verkaufsmanager vor Gericht. "Aber ich wollte wissen, warum sie sich von mir getrennt hatte." Er habe eventuell eine narzisstische Störung und brauche viel Anerkennung. Der Mann, der die Beschädigungen nach einer Strafanzeige dem Gericht zufolge zunächst geleugnet und der Polizei ein falsches Alibi geliefert hatte, legte nun ein umfassendes Geständnis ab. Sein Mandant habe auch gegenüber seiner Familie reinen Tisch gemacht, die weiter zu ihm halte, erklärte der Verteidiger. Der Angeklagte habe professionelle Hilfe von Psychologen in Anspruch genommen, um präventive Strategien zu entwickeln.

Das hatte der Mann vor Jahren noch nicht getan, als er in München ebenfalls wegen Nachstellungen und Sachbeschädigungen verurteilt worden war und deswegen mehrere Monate im Gefängnis saß. Jetzt aber erkannte auch die Staatsanwältin eine "ernsthafte Einsicht" beim Angeklagten, der familiär wieder eingebunden und mit seiner Ehefrau weggezogen sei, was für das Opfer erleichternd sei.

Eine weitere Vernehmung blieb der 48-jährigen Frau wegen des umfassenden Geständnisses ihres ehemaligen Freundes erspart. Sie hatte unter Ängsten und unter den Maßregelungen des Mannes gelitten. Richterin Christine Conrad begründete die Bewährungsstrafe damit, dass bei dem Mann ein Umdenken stattgefunden habe. Doch die Psychotherapie dürfe er nicht abbrechen.

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Quelle:
SZ vom 25.06.2020
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