Pöcking/München:Wie Rennfahrer gefühlt

Possenhofen: Ferdinand-von-Miller Str

Rennstrecke am Seeufer: Zwei junge Männer waren hier viel zu schnell mit ihren Autos unterwegs.

(Foto: Nila Thiel)

Junge Männer müssen nach Raser-Unfall in Possenhofen auf Führerschein verzichten

Von Christian Deussing, Pöcking/München

Bei einer Verfolgungsfahrt zwischen zwei jungen Männern waren auf der Seeuferstraße in Possenhofen am 1. November 2019 vier Menschen teilweise schwer verletzt worden. Jetzt entschied die Jugendkammer des Landgerichts München II, dass beide Autofahrer schuldig seien, fahrlässig ein verbotenes Autorennen an dem Feiertag geführt zu haben. Damit wurde das Urteil des Starnberger Jugendgerichts im Raser-Prozess in zweiter Instanz bestätigt. Eine vorsätzliche Verabredung zum Rennen konnte aber nicht bewiesen werden.

Der heute 20 Jahre alte Unfallverursacher aus Feldafing wurde auch wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu 100 Sozialstunden verurteilt. Sein 19-jähriger Cousin aus Starnberg, der damals vorausgefahren war und beim "Steg 1" seinen Wagen plötzlich stark beschleunigt hatte, muss 80 Stunden ableisten. Zudem bleibt den Angeklagten die Fahrerlaubnis weitere sechs Monate entzogen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Vorsitzende Richterin Renate Urban sah es in der Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass die Cousins auf der Staatsstraße in Richtung Possenhofen ihre Kräfte im Wettbewerb messen wollten und sich bei einem identischen Fahrmanöver mit ausbrechendem Heck auf die Gegenspur in der Rechtskurve "wie Rennfahrer gefühlt" hätten. Dabei habe sich der hintere Fahrer vom anderen nicht abhängen lassen wollen und sei "drangeblieben" - was der Beifahrer des 20-jährigen Verfolgers vor dem Landgericht erneut bestätigte. Der 16-jährige Zeuge hatte zahlreiche Brüche erlitten, als der Feldafinger bei zu hoher Geschwindigkeit und mit abgefahrenen Reifen in der scharfen Kurve die Kontrolle über sein Auto verlor und frontal in den entgegenkommenden Wagen eines Pöckinger Paares gekracht war.

Die Autos der Angeklagten seien mit nur etwa zwei Sekunden Abstand um die Kurve geschossen, um wohl zu zeigen, "wer sie schneller, geschickter und riskanter meistern" könne, erklärte die Richterin. Sie berief sich auf die Aussagen der Pöckinger und eines Ehepaars, das mit zwei Autos unterwegs war und bemerkt habe, wie die Wagen der jungen Männer an ihnen sehr knapp vorbeirauschten. Den Aussagen des 21-jährigen Beifahrers im vorderen Raserauto glaubte das Gericht nicht. Der Zeuge tat ahnungslos und behauptete, man sei "ganz normal gefahren".

Dagegen sprechen auch das unfallanalytische Gutachten und die Driftübungen der Angeklagten wenige Wochen vor dem Horrorunfall. Der Staatsanwalt verwies zudem auf die massive Überschreitung der Geschwindigkeit - um etwa 24 Stundenkilometer bei erlaubtem Tempo 60 an der gefährlichen Stelle. "Der Unfall hätte auch tödlich ausgehen können", sagte der Ankläger. Das stellte auch der Verteidiger des Unfallfahrers nicht in Abrede. Er betonte aber, dass es sich nicht um ein Autorennen, sondern um eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung wegen zu schnellen Fahrens mit falschen Reifen gehandelt habe. Der Anwalt des verfolgten Fahrers, der im Prozess schwieg und Ersthelfer am Unfallort angepöbelt haben soll, forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.

Die Jugendgerichtshilfe bewertete den Fall als eine "typische Selbstüberschätzung junger Männer aus der Tuning- oder Fahrmanöverszene". Der Feldafinger, der vorgab, sich an die von ihm verursachte Kollision nicht richtig erinnern zu können, entschuldigte sich bei seinem Beifahrer und den Nebenklägern, dem Pöckinger Paar. Das nahm die Geste an, hätte sich aber mehr Einsicht der Angeklagten gewünscht.

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