Süddeutsche Zeitung

Pöcking:Kopfschütteln über das Landratsamt

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Gemeinderäte verstehen die Behörde in einer Bausache nicht

- Ein strittiges Bauvorhaben in bester Seeuferlage am Seeweg in Possenhofen löst weiterhin Unmut im Pöckinger Gemeinderat aus. Der Bauantrag für einen Ersatzbau auf einem Areal, das im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich liegt, ist im Gemeinderat abgelehnt worden.

Zu dem Gelände gibt es einige Unwägbarkeiten. Der Gebäudebestand ist nie offiziell genehmigt worden. Er wurde wegen einer Anweisung der Regierung von Oberbayern seit den 1980-er Jahren lediglich geduldet. Das Landratsamt fühlt sich aber noch heute an die Anweisung gebunden. Das bestehende Häuschen, das sich seit Jahrzehnten im Familienbesitz befindet, ist verfallen. Der Ersatzbau war etwas größer geplant, als der Bestand und sollte als Wohnhaus genutzt werden. Weil die Gelneinderäte befürchteten, dass ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte und darüber hinaus die Erschließung ihrer Meinung nach nicht ausreichend gesichert war, lehnten sie den Bauantrag mehrheitlich ab. Sie glaubten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ersatzbau nicht erfüllt seien. Das Landratsamt indes ist vom Gegenteil überzeugt. Nun sind die Planungen geringfügig reduziert worden und die Kreisbehörde bat die Pöckinger Gemeinderäte erneut darüber das Bauvorhaben zu entscheiden.

Das löste in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Irritationen aus. Es gebe keinen Grund für eine neue Abstimmung, da die Planungen lediglich marginal verändert worden seien, bemängelte Ute Nicolaisen-März (CSU) "Es kann nicht sein, dass man drei Striche im Plan verändert und plötzlich wird zugestimmt." Auch Ludwig Erhard (PWG) ärgerte sich. Das Gremium sollte so lange mit "Nein" stimmen, bis es dem Landratsamt zu dumm werde, riet er. Um keinen Fehler zu machen, der sich für die Gemeinde womöglich im Fall einer Klage als juristischer Nachteil herausstellen könnte, wurde dennoch neu abgestimmt. Dem Bauantrag wurde mit der deutlichen Mehrheit von vier zu zwölf Stimmen erneut eine Absage erteilt.

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Quelle:
SZ vom 21.08.2015 / SBH
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