Zivilklage gegen Gemeinde Pöcking:Radfahrerin kämpft weiterhin um Schmerzensgeld

Zivilklage gegen Gemeinde Pöcking: Mittlerweile ist die Stelle auf der Feldafinger Straße gründlich saniert, an der Helene Schmitz vor vier Jahren bei einem Radausflug in Pöcking schwer verunglückte.

Mittlerweile ist die Stelle auf der Feldafinger Straße gründlich saniert, an der Helene Schmitz vor vier Jahren bei einem Radausflug in Pöcking schwer verunglückte.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Die 66-Jährige war in Pöcking mit dem Fahrrad gestürzt. Nun fordert sie von der Gemeinde Entschädigung wegen der "Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht" und zieht für die Berufung vor das Oberlandesgericht München.

Von Christian Deussing, Pöcking

Auch viereinhalb Jahre nach ihrem Unfall in Pöcking hat Helene Schmitz nicht aufgegeben. Die 66-Jährige fordert von der Gemeinde weiterhin 9000 Euro Schmerzensgeld wegen "Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht" . In dem Zivilprozess verlangt die Heidelbergerin zudem Schadenersatz in Höhe von 2748 Euro für eine zerstörte Brille, den kaputten Helm und die zerrissenen Handschuhe. Das Landgericht München II aber hat ihre Klage abgewiesen, weil Schmitz nicht habe nachweisen können, dass eine Asphaltrille tatsächlich die Ursache für den Sturz gewesen sei. Doch Schmitz sieht das anders - und hat nun vor dem Oberlandesgericht München (OLG) Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die ehemalige Software-Trainerin findet die gerichtliche Entscheidung ungerecht, weil der Fall nicht genügend aufgeklärt worden sei, wie sie sagt. So sollten ihrer Ansicht nach noch zwei Zeugen zu dem Fall in der zweiten Instanz gehört werden. Die Klägerin betont, dass es ihr in dem Verfahren nicht hauptsächlich um das Schmerzensgeld und den Schadenersatz gehe - sondern darum, dass sie sich an dem Unfallabend nicht dumm verhalten habe. Denn die Gefahrenstelle auf der Straße sei auch mit ihrem Fahrradlicht nicht erkennbar und somit auch nicht beherrschbar gewesen, argumentiert Schmitz.

Durch den harten Aufprall brach ihr Unterkiefer. Mehrmals musste Schmitz operiert werden

Bei dem Unfall am 29. April 2018 gegen 22 Uhr war Schmitz auf der leicht abschüssigen Feldafinger Straße mit ihrem Touren-Fahrrad gestürzt und macht dafür eine etwa drei Zentimeter tiefe Längsrille im Asphalt verantwortlich. Bei dem Sturz zog sich Schmitz im Gesicht schwere Verletzungen zu. Durch den harten Aufprall brach ihr Unterkiefer, mehrmals musste sie deswegen operiert werden. Sei sei damals mit etwa 20 Stundenkilometern gefahren und habe einem Gully und einem Schlagloch ausweichen wollen, erinnert sich Schmitz. Kurz darauf habe sie schon verletzt auf dem Boden gelegen.

An dem Abend war ihr Ehemann Jürgen Meynert ein kleines Stück vorausgefahren. Er hatte gleich nach dem Unfall die meterlange Rille im Asphalt entdeckt, die so gefährlich wie "eine Straßenbahnschiene" sei, meint der Diplom-Mathematiker. Er führt an, dass die Frostschäden auf der Feldafinger Straße seinerzeit "nur laienhaft geflickt" worden seien. Zudem habe der Bauhof sofort am Morgen nach dem Unglück die Rille mit Kaltteer ausgefüllt. Das wertet der Ehemann als Indiz dafür, dass der "tückische Spalt" als Gefahrenquelle angesehen wurde - sonst hätte man ihn ja nicht ausbessern müssen, argumentiert der Heidelberger.

Ein Prozesstermin am Oberlandesgericht München zum Pöckinger Fahrradunfall steht noch nicht fest.

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