Pöcking:Bäuerin wegen Tierquälerei verurteilt

Schwer vernachlässigt hat eine Bäuerin ihre Rinder, einige Tiere mussten eingeschläfert werden. Das Gericht verhängte ein Viehhaltungsverbot.

Sylvia Böhm-Haimerl

Sie beteuert, Tiere zu lieben, doch gekümmert hat sich eine 46-jährige Landwirtin aus der Gemeinde Pöcking um ihre Rinder nicht. Bei Kontrollen durch die Behörden hatten die Tiere so deutliche Anzeichen von Vernachlässigung gezeigt, dass sie teilweise sogar eingeschläfert werden mussten. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde die Bäuerin nun zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus darf sie fünf Jahre lang keine Tiere mehr halten und muss 1800 Euro an den Tierschutzverein zahlen.

Fliegen auf Kuhmaul

Fliegen auf Kuhmaul Mit Fliegen bedeckt ist am Sonntag (10.07.2011) bei Schwangau (Schwaben) das Maul einer Kuh. Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++

(Foto: dpa)

Die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Fälle, die sich zwischen 2009 und 2010 ereigneten, haben eines gemeinsam: Die Tiere mussten sehr leiden, manchmal monatelang. Und wenn die Behörden eingreifen wollten, war die Angeklagte nicht erreichbar. So wurde beispielsweise bei einem lahmenden Jungrind festgestellt, dass eine Drahtschlinge eingewachsen war. In einem anderen Fall steckte ein Rind tief im Morast. Ein Spaziergänger holte Hilfe. Als der Amtstierarzt kam, war das Tier bereits völlig erschöpft und entkräftet. Die Tiere mussten ebenso eingeschläfert werden, wie eine trächtige Kuh, die Geburtsschwierigkeiten hatte. Laut Anklage hatte die Bäuerin keinen Tierarzt hinzugezogen mit der Begründung, die Kuh habe schon drei Mal alleine gekalbt, sie werde es auch diesmal ohne Hilfe schaffen. Ein vernachlässigtes Kälbchen konnte der Amtstierarzt allerdings retten, weil er dafür sorgte, dass es anderswo untergestellt wurde. Wie der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes in seiner Zeugenaussage erklärte, gab es noch weitere Vorfälle, die aber nicht zur Anklage gekommen waren, wie ein totes Kalb in einer Güllegrube und ein verwestes auf dem Misthaufen. Derzeit wird die Landwirtschaft vom Sohn geführt und nach Angaben der Angeklagten entwickeln sich die Tiere prächtig.

Nach einem Rechtsgespräch zeigte sich die Angeklagte zwar geständig, jedoch mit Einschränkung. Zu diesen Vorfällen hätte es nicht kommen dürfen, ließ sie über ihren Anwalt verkünden. Allerdings trage sie die Verantwortung nicht alleine. Der von ihr getrennt lebende Ehemann sei mitverantwortlich, er hätte sich um die Tiere kümmern sollen, als sie im Ausland war. Das war aber laut Aussage des Behördenvertreters nicht möglich. Denn im Rahmen des Scheidungskriegs hatte die Frau erwirkt, dass sich der Noch-Ehemann ihrem Anwesen nicht nähern darf. Wegen der schwierigen persönlichen Situation der Angeklagten blieb Richterin Brigitte Braun unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 18 Monaten. Was die Angeklagte jedoch den Tieren angetan habe, sei erheblich und sehr massiv gewesen, sagte Braun in ihrer Urteilsbegründung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: