Süddeutsche Zeitung

Auto-Attentat in Pöcking:Verurteilter und Opfer legen Revision ein

Das Landgericht hatte Andreas G. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er in eine Fußgängergruppe gerast war. Seine Verteidiger hatten zwei Jahre auf Bewährung gefordert.

Der Prozess um das Auto-Attentat in Pöcking im vergangenen Mai geht womöglich in die nächste Runde. Ein Verteidiger des im März verurteilten Täters Andreas G. und auch der Vertreter einer 50-jährigen Nebenklägerin hätten gegen das Urteil Revision eingelegt, teilte ein Justizsprecher mit.

Der mehrfach vorbestrafte Andreas G. war vom Landgericht München II unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und Unfallflucht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine Verteidiger hatten dagegen eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert, um ihm eine bessere Genesungschance nach zehn Monaten in Untersuchungshaft zu geben.

Der 44-jährige Mann war den Ermittlungen zufolge in Suizidabsicht mit seinem Auto gegen einen Baum gefahren, nachdem er in eine Fußgängergruppe gerast war. Dort hielt sich seine 23-jährige Freundin auf, die gegen seinen Willen am selben Tag ein gemeinsames Kind abgetrieben hatte. Sie wurde leicht verletzt.

Schwere Verletzungen erlitt eine gehbehinderte Frau, die in der Gerichtsverhandlung dann als Nebenklägerin aufgetreten war. Ihr Rechtsanwalt verlangte im Prozess eine zwölfjährige Haftstrafe für Andreas G., weil der in Mordabsicht gehandelt habe. Doch diesen Vorwurf verwarf das Gericht. Der Anwalt legte daher ebenso Revision ein, um das Urteil rechtlich überprüfen zu lassen. Sollte die Revision erfolgreich sein, müsste womöglich das Urteil aufgehoben und der Fall an einer anderen Kammer des Landgerichts erneut aufgerollt werden.

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SZ vom 03.04.2021 / deu
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