Bluttat im Planegger Beautysalon:Fünf Jahre Gefängnis für eifersüchtigen Familienvater

Bluttat im Planegger Beautysalon: Ein Schönheitssalon an der Bahnhofstraße im Münchner Vorort Planegg war der Tatort, an dem ein 44-jähriger Mann lebensgefährlich am Kopf verletzt wurde.

Ein Schönheitssalon an der Bahnhofstraße im Münchner Vorort Planegg war der Tatort, an dem ein 44-jähriger Mann lebensgefährlich am Kopf verletzt wurde.

(Foto: Arlet Ulfers)

Schwurgericht verurteilt 48-jährigen Kraillinger wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung.

Von Christian Deussing , Planegg

Die Handschellen sind gelöst, er flüstert seiner Pflichtverteidigerin etwas ins Ohr, scherzt auch mit seinem Anwalt Jörg Sklebitz und lächelt hinüber zu zwei Freunden im Schwurgerichtssaal: Der 48-jährige Angeklagte aus Krailling versucht kurz vor der Verkündung des Urteils betont lässig zu wirken. Nach sechs Prozesstagen verurteilte ihn das Landgericht München I am Freitag wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Angeklagte hatte sich damals nach der Attacke gestellt und eingeräumt, am Pfingstmontag 2021 einen Mann in einem Planegger Schönheitssalon mit mehreren Faustschlägen niedergestreckt und ihn in den Unterleib getreten zu haben. Ein "versuchter Totschlag" sei in dem Verfahren aber nicht nachweisbar gewesen, obwohl angesichts der schweren Kopfverletzungen des Opfers einiges dafür spreche, erklärte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann in seiner nur 13-minütigen Urteilsbegründung.

Man habe "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden müssen, weil eine mögliche Tatwaffe nicht gefunden worden sei und es keine direkten Tatzeugen gebe. Das schwerverletzte Opfer könne sich an das Geschehen im Salon nicht mehr erinnern, so das Gericht. Der Vorsitzende Richter verwies darauf, dass der Kraillinger aber genügend Zeit gehabt habe, einen Gegenstand verschwinden zu lassen, mit dem auf den Mann eingeschlagen worden sein könnte. Dass der 44-Jährige sich die lebensgefährlichen Hirnverletzungen erst durch einen Sturz auf einen eisernen Fußhalt am Boden zugezogen habe - wie es die Verteidigung dargelegt hatte - hielt die Strafkammer jedoch eher für unwahrscheinlich. Doch absolut ausschließen konnte dies der sachverständige Rechtsmediziner Professor Oliver Peschel nicht.

Opfer und Ehefrau des Angeklagten hatten jahrelang ein Verhältnis

Als erwiesen sah es das Gericht an, dass der angeklagte Familienvater am Tattag mit dem Fahrrad zum Beautysalon nach Planegg gefahren sei, wo seine Ehefrau putzen wollte. Dort traf der Kraftfahrer den 44-jährigen Mann an, der offenkundig ein jahrelanges Verhältnis mit seiner Frau hatte, das laut Gericht wieder gegen Ende 2020 aufgelebt sei. Nach einer möglichen Beleidigung seitens des Liebhabers hatte der Kraillinger dann brutal zugeschlagen - aus Eifersucht und Wut, wie die Staatsanwältin betonte, die eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren für den einschlägig vorbestraften Angeklagten gefordert hatte. An dessen Jogginghose entdeckten die Ermittler später DNA-Spuren des Opfers. Doch auch die Staatsanwältin rückte vom Vorwurf der versuchten Totschlags ab.

Bluttat im Planegger Beautysalon: Der 48-jährige Angeklagte aus Krailling hatte seinen Nebenbuhler im Beauty-Geschäft in Planegg brutal niedergeschlagen.

Der 48-jährige Angeklagte aus Krailling hatte seinen Nebenbuhler im Beauty-Geschäft in Planegg brutal niedergeschlagen.

(Foto: Christian Deussing)

Enttäuscht äußerte sich Anwalt Timo Westermann über die Entscheidung des Schwurgerichts. Er vertritt das schwer hirngeschädigte Opfer aus der Schweiz, das als Nebenkläger versuchte, den Verhandlungen zu folgen. Das milde Urteil werde dem Fall nicht gerecht: Das Leben seines Mandanten sei kaputt gemacht worden. Westermann überlegt nun, in Revision zu gehen. Empört reagierte das Opfer, das laut eines neurologischen Gutachtens dauerhaft körperlich und geistig behindert ist. Der 44-Jährige beschimpfte die Pflichtverteidigerin und musste von seinen Brüdern beruhigt werden.

Doch auch Jörg Sklebitz, Wahlverteidiger des Angeklagten, wirkte unzufrieden über den Ausgang des Prozesses. Er hatte eine dreijährige Haftstrafe als ausreichend angesehen und kündigte Revision an. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte sich der Kraillinger bereits nach drei Jahren und neun Monaten wieder auf freiem Fuß befinden, denn seine U-Haft wird auf die Strafe angerechnet.

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