JugendgerichtBrutale Attacke auf den Besucher eines Weinfestes

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Ein Besucher eines Weinfestes wird brutal niedergeschlagen, weil er offenbar einen Streit schlichten wollte. Der Fall konnte aber vor dem Jugendgericht in Starnberg nicht aufgeklärt werden.
Ein Besucher eines Weinfestes wird brutal niedergeschlagen, weil er offenbar einen Streit schlichten wollte. Der Fall konnte aber vor dem Jugendgericht in Starnberg nicht aufgeklärt werden. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Gautinger erleidet einen Nasenbeinbruch, doch den drei Angeklagten ist eine gefährliche Körperverletzung nicht nachzuweisen.

Von Christian Deussing, Weßling

Ein junger Mann war am Ende eines Weinfestes im Oktober 2023 in Oberpfaffenhofen zu Boden geschlagen worden, wo er weiter mit Tritten traktiert wurde. Das Opfer erlitt bei der brutalen Attacke einen Nasenbeinbruch und landete im Krankenhaus. Der Gautinger konnte sich aber am ersten Tag des Prozesses vor einigen Wochen nur noch daran erinnern, dass er vor dem Festgelände einen Streit schlichten wollte. Später sind drei tatverdächtige Besucher ermittelt worden, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Starnberger Jugendgericht verantworten mussten.

Weil bei der ersten Hauptverhandlung das Geschehen nicht aufgeklärt werden konnte, wurde der Prozess gegen die drei Angeklagten im Alter zwischen 21 und 24 Jahren mit zwei weiteren Zeugen erneut angesetzt. Dabei stritt das Trio abermals ab, den damals 21-jährigen Gautinger gekannt und ihn mit Schlägen und Tritten traktiert zu haben. Laut Polizei seien die drei jungen Leute alkoholisiert, aber nicht betrunken gewesen. Zwei der angeklagten jungen Männer sollen seinerzeit zunächst in eine Seitenstraße geflüchtet sein, als zwei Polizeistreifen sie in der Nähe des Festgeländes kontrollieren wollten.

Der Veranstalter des Weinfestes hatte die Beamten gerufen, nachdem er von dem Vorfall erfahren hatte. „Es war ein richtiger Tumult in einer Gruppe, in der ich die Angeklagten erkannt habe“, sagte der 30-jährige Zeuge. Sie hätten „agiert“, er wisse aber nicht, „wer was gemacht hat, denn es ging alles recht schnell“. Trotz mehrfacher Nachfragen des Richters vermochte sich der wohl wichtigste Zeuge in dem Verfahren nicht mehr konkreter erinnern – nur daran, dass sich einer der Angeklagten mit einem Kapuzenpullover vermummt und vor der Polizei versteckt habe.

Nachdem auch der Bruder des Veranstalters als Zeuge zur Attacke selbst nichts aussagen konnte, zeichnete es sich ab, dass den Angeklagten eine Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachzuweisen war. Dies erkannte ebenso die Staatsanwältin, die daher einen Freispruch beantragte. Dem folgten – wenig überraschend – auch die Verteidiger, deren Plädoyers genauso knapp ausfielen.

Dieser Fall sei so nicht aufzuklären und mit erheblichen Zweifeln und Unsicherheiten behaftet, urteilte der Richter. Deshalb habe man nicht nachweisen können, wer damals auf den Besucher des Weinfestes eingeschlagen und ihn getreten habe.

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