Jugendgericht :Nach Weinfest brutal niedergetreten

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Zwei der Angeklagten bestreiten vor dem Starnberger Jugendgericht die Tat, ein Dritter schweigt bisher.
Zwei der Angeklagten bestreiten vor dem Starnberger Jugendgericht die Tat, ein Dritter schweigt bisher. (Foto: Arlet Ulfers)

Drei junge Männer werden beschuldigt, einem Besucher der Feier in Oberpfaffenhofen die Nase gebrochen zu haben. Das Trio ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Von Christian Deussing, Oberpfaffenhofen

Nach einem Weinfest im vergangenen Oktober in Oberpfaffenhofen ist ein damals 21-jähriger Besucher zu Boden getreten und mit den Füßen noch weiter traktiert worden. Der Anklage zufolge erlitt der Monteur, der schlichtend in einen Streit zwischen zwei Gruppen eingreifen wollte, eine Nasenbeinfraktur. Wegen der gefährlichen Körperverletzung mussten sich jetzt drei junge Männer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren aus Pöcking, Gilching und Weßling vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten.

Allerdings stritten zwei der Angeklagten die gewalttätige Attacke vor dem Festzelt ab und behaupteten, nichts mit dem Angriff zu tun zu haben. Sie hätten nur bemerkt, dass es auf dem Parkplatz „Stress gegeben“ habe, seien dann aber nach Hause gegangen. „Und warum sind Sie geflüchtet, als die Polizei eintraf?“, wollte der Richter wissen. Darauf konnten die beiden Angeklagten keine plausible Antwort geben, während der Dritte im Bunde keine Aussage zu dem Geschehen machte.

Als wenig erhellend erwiesen sich auch die Antworten des Opfers aus Gauting. Denn der Monteur konnte sich an das Tatgeschehen nicht mehr im Detail erinnern. Er wisse nur noch, einiges auf dem Weinfest getrunken zu haben, und dass er einen Streit zwischen zwei Parteien schlichten wollte. Der Gautinger erklärte zudem, die drei Angeklagten nicht zu kennen. Der Festabend zuvor sei aber friedlich verlaufen, sagte der junge Mann, der nach der brutalen Attacke im Krankenhaus gelandet war.

Befragt wurde überdies eine Polizeibeamtin, die mit Kollegen die zwei zunächst geflüchteten Besucher kontrolliert hatte. „Sie waren alkoholisiert, aber nicht betrunken gewesen“, sagte die Polizistin. Blutspuren oder Verletzungen habe sie bei den jungen Leuten nicht festgestellt. Angesichts des noch heute unklaren Falls, fragte sich einer der Verteidiger, ob in dem Verfahren möglicherweise aus Zeugen beschuldigte Personen geworden seien. Nun sollen in dem Prozess noch zwei weitere Zeugen vernommen werden, um den Sachverhalt besser aufklären zu können.

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