Süddeutsche Zeitung

Oberpfaffenhofen:Tiefe Enttäuschung über Flughafen-Urteil

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufungsklagen zur Erweiterung des Flugbetriebs für Geschäftsflieger abgewiesen.

Wolfgang Prochaska

Um 9.15 Uhr verkündete der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am Donnerstag das mit Spannung erwartete Urteil. Es lautete: Die Berufungsklagen der Gemeinden Weßling und Gilching sowie der neun Anwohner in Sachen Erweiterung des Flugbetriebs für Geschäftsflieger am Sonderflughafen werden zurückgewiesen. Seitdem herrscht große Enttäuschung in den Rathäusern und bei den Anwohnern des Flughafens.

Der Vorsitzende der Gilchinger Bürgerinitiative "Fluglärm", Rudolf Ulrich, ahnte schon an den zwei Verhandlungstagen Anfang August, dass die Sache für die Gemeinden und Bürger nicht gut ausgehen würde, als der Vorsitzende Richter, VGH-Vizepräsident Erwin Allesch, das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts für "fehlerhaft" erklärte. Ulrich sollte recht behalten - aus seiner Sicht: "leider". Zur VGH-Entscheidung meinte er in einer Presseerklärung: "Der Verein Fluglärm ist von dem heutigen Urteil des VGH enttäuscht. Die Erwartung, den streitgegenständlichen Bescheid des Luftamts Südbayern auf gerichtlichem Wege zu Fall bringen zu können, hat sich nicht erfüllt." Nun wollen Ulrich und seine Mitstreiter über ein weiteres juristisches Vorgehen beraten. Allerdings will Ulrich noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Vor allem "überrascht" von dem deutlichen Urteil zeigte sich der Gilchinger Bürgermeister Manfred Walter. Zwar sei auch er enttäuscht, aber man habe immerhin erreicht, dass die Lärmgrenzwerte bei 60 Dezibel bestätigt und festgeschrieben sind. Tatsächlich hätte es schlimmer kommen können: Da es sich bei Oberpfaffenhofen nach Auffassung des Gerichts um einen Bestandsflughafen handele, wäre auch der höhere Wert von 65 Dezibel gesetzlich möglich gewesen. In diesem Fall hat der Flughafenbetreiber Edmo ein Entgegenkommen gezeigt und die 60 Dezibel akzeptiert. Ob man noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen wird, ließ Bürgermeister Walter offen. Dies müsse der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen entscheiden. Sein Kollege aus Weßling, Michael Muther, ist "natürlich nicht hellauf begeistert" von der VGH-Entscheidung. Muther stört vor allem, dass weiterhin der lärmintensive Hubschrauber-Verkehr zulässig ist, auch an Wochenenden. Die Weßlinger hatten in der Verhandlung strengere Lärmwerte - 55 Dezibel - gefordert. Hätten sie diesen Grenzwert durchgesetzt, wäre auch Oberpfaffenhofen als Standort für die seit langem angestrebte zentrale Schule wieder infrage gekommen. "Wir werden jetzt die schriftliche Begründung abwarten und danach wird sich der Gemeinderat beraten, ob eine Revision sinnvoll ist", sagte der Weßlinger Rathauschef.

Enttäuscht sind nicht nur die Anwohner, sondern auch die FDP. Die Liberalen halten sich seit der Änderung des Landesentwicklungsprogramms - Geschäftsflieger werden dort ausgeschlossen - für die großen Bewahrer der Bürgerinteressen. FDP-Kreischefin Sigrid Friedl-Lausenmeyer kommentierte das Urteil so: "Ich bedaure, dass die Berufung keinen Erfolg hatte. Nach dem großen Engagement, das die Bürgerinnen und Bürger geleistet haben, ist das für sie ein herber Schlag." Auch Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) äußerte sich. Er sieht in der "Geschäftsfliegerei nicht die Zukunft von Oberpfaffenhofen". Vielmehr will er weiter Firmen ansiedeln. "Ich fordere den Betreiber des Flughafens auf, an solchen Lösungen konstruktiv und zukunftsorientiert mitzuwirken."

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SZ vom 24.08.2012
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