Oberpfaffenhofen:Landtag schließt Geschäftsflieger aus

Sonderflughafen ist in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern.

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Auch im neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird Geschäftsreiseflugverkehr am Sonderflughafen ausgeschlossen. Der Landtag hat am Donnerstag das neue LEP so beschlossen. Darin heißt es bezüglich Oberpfaffenhofen: "Der Sonderflughafen ist in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, ist nicht zuzulassen." Während die FDP diesen Punkt als ihr Verdienst ausgibt, weist die Gilchinger Bürgerinitiative "Fluglärm" darauf hin, dass damit der Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 23. Juli 2008, der den Geschäftsreiseflugverkehr und die Flugbetriebserweiterung erst ermöglichte, nicht vom Tisch ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VerGH) bestätigte diesen Bescheid sogar im vergangenen Jahr. Dies heißt konkret: Zwar sind Geschäftsflieger durch das LEP politisch nicht gewollt, der Flughafenbetreiber Edmo hat aber einen rechtlichen Anspruch darauf. Derzeit sind beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch Beschwerden wegen Nichtzulassung einer Revision anhängig, die vier Privatkläger eingereicht haben. Sie werden von der Bürgerinitiative unterstützt. Der VerGH hatte eine Revision zu seiner Entscheidung nicht zugelassen.

© SZ vom 22.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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