Süddeutsche Zeitung

Oberlandesgericht:Beim Bier zerstritten

Mitgründer darf Anteile an "Starnberger Brauhaus" behalten

Von Christian Deussing, Berg/München

Im Streit zwischen dem Geschäftsführer des "Starnberger Brauhauses", Florian Schuh, und seinem früheren Geschäftspartner und Mitgründer des Brauhauses, Karl-Heinz Krawczyk, hat das Oberlandesgericht München (OLG) entschieden, dass Krawczyk seine Geschäftsanteile von zehn Prozent an der Firma behalten darf. Damit wurde der Klage des 49-jährigen Bergers in der Berufung stattgegeben, der den Entzug seiner Anteile durch die Brauhaus-Gesellschafterversammlung vom Januar 2019 angefochten hatte.

Die Anteile waren Krawczyk entzogen worden, weil er nach Ansicht der Gesellschafter als Eigentümer und Vermieter der Produktionsstätte falsche Angaben zur Gesamtfläche des Anwesens im Berger Ortsteil Höhenrain gemacht und somit deutlich zu hohe Nebenkosten der Brauhaus GmbH berechnet habe. Das sah auch im Zivilprozess das Landgericht München II so. Der Vorsitzende Richter wies hierbei die Klage von Krawczyk ab und war davon überzeugt, dass der Mitgesellschafter "vorsätzlich getäuscht" habe, um sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern. Hierbei sprach das Gericht auch von einer "groben schuldhaften Pflichtverletzung" des Klägers - weshalb dessen Verbleiben in der Gesellschaft nicht mehr zumutbar sei. Zumal das Vertrauensverhältnis zwischen den einstigen geschäftlichen Partnern "unwiderruflich zerrüttet" sei.

Doch das Oberlandesgericht urteilte jetzt in zweiter Instanz anders und ließ auch keine Revision zu. Die OLG-Richter verweisen darauf, dass die Mehrheitsgesellschafter Geschicke des Brauhauses weitgehend allein bestimmen könnten und daher eine "drastische Maßnahme" wie die Einziehung der Geschäftsanteile nicht gerechtfertigt sei - selbst beim Bruch eines Vertrauensverhältnisses. Auch die mutmaßlich vorsätzlich falsch berechneten Miet- und Betriebsflächen würden laut OLG es in diesem Fall nicht rechtfertigen, Geschäftsanteile einzuziehen.

Brauhaus-Chef Schuh zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung, die ihn nach dem Urteil des Landgerichts verwundere. Er werde mit seinen Anwälten die Begründungen genau prüfen, sagte der Unternehmer der SZ. Sein Kontrahent und einstiger Freund Krawczyk freut sich dagegen über das Urteil. Er fühle sich bestätigt und habe die Absicht, als Mitgründer des Starnberger Brauhauses weiter am Betrieb beteiligt zu sein, der sich auch auf seinem Grund befinde. "Denn ich habe keinen Schaden verursacht und lasse mich nicht enteignen", erklärt der Weinhändler und -produzent, der bereits vor vier Jahren als Mitgeschäftsführer aus dem Brauhaus-Unternehmen ausgestiegen war.

Die beiden Parteien streiten aber weiter in einem anderen zivilrechtlichen Verfahren. Hierbei wird Krawczyk vorgeworfen, "grob fahrlässig seine Pflichten verletzt" zu haben, als die Brauerei errichtet und ausgebaut wurde. Denn Geschäftsführer Schuh wirft seinem Gegner vor, Fehlentscheidungen getroffen und Abläufe bei wasserführenden Gerätschaften trotz Vorgaben nicht installiert zu haben. Es geht um Schadenersatzansprüche von 680 000 Euro.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4985366
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 01.08.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.