Neue Pläne:Kunst im Zirkuszelt

Mukherjee-Ausstellung im Buchheim-Museum

Auf dem Gelände des Buchheim-Museums in Bernried soll künftig in den Sommermonaten ein Zirkuszelt aufgestellt werden.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Buchheim-Museum will die Arbeit mit Kindern verlegen

Die Pläne, ein Zirkuszelt auf dem Gelände des Buchheim-Museums aufzustellen, werden konkret. Da die vorgesehene Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und das Zelt jeden Sommer länger als drei Monate dort stehen soll, bedarf es einer Genehmigung. Einstimmig befürwortete der Gemeinderat am Mittwoch den Aufstellungs- und den Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sondergebiet Museum". Früher seien die Vorgaben nichts so strikt gewesen und es habe der Flächennutzungsplan genügt, sagte Bürgermeister Josef Steigenberger. Dies sei heute nicht mehr möglich. Nachdem für die Klinik Höhenried, die ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, ein Bebauungsplan aufgestellt worden war, ist das Museumsgelände nach seinen Angaben "der letzte weiße Fleck" in der Gemeinde, in dem Regelungen mit Hilfe eines Bebauungsplans festgesetzt werden.

Das Museum bietet im Untergeschoß das "Labor der Fantasie" an, in dem sich Kinder unter fachkundiger Anleitung künstlerisch betätigen können. Die Einrichtung ist so beliebt, dass sie schon längst zu eng geworden ist. Daher will die Museumsleitung die künstlerische Betreuung nach draußen verlagern in ein Zirkuszelt. Es sollte bereits in dieser Sommersaison aufgestellt werden. Doch der Termin kann wegen der langwierigen Planungen nicht eingehalten werden. In dem Bebauungsplan wird festgelegt, dass das Zirkuszelt jedes Jahr von April bis September unter Einhaltung der vorgegebenen Baugrenzen aufgestellt werden darf. Für den Weg vom Museum zum Zelt ist ein wasserdurchlässiger Kiesbelag vorgeschrieben. Sollte in dem Zelt auch Gastronomie für mehr als 40 Gäste angeboten werden, müsste eine zusätzliche Sondergenehmigung eingeholt werden. Da sich die Wiese, auf der das Zelt aufgestellt werden soll, im Eigentum der Gemeinde befindet, muss noch gesondert ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: