Süddeutsche Zeitung

Münsing:Mobilfunkfirma reicht Klage ein

Juristische Auseinandersetzungen in Münsing um Standortfrage.

Von Benjamin Engel, Münsing

Extra ausgewiesene Konzentrationsflächen für Mobilfunk - wie etwa nordwestlich von Holzhausen auf Münsinger Flur - sollen Konflikte um Standorte eigentlich entschärfen. Das scheint im konkreten Fall fehlgeschlagen zu sein. Die Deutsche Funkturm (DFMG) beharrt auf dem ursprünglich geplanten, aber umstrittenen Standort im freien Feld östlich des Dorfes - und klagt vor dem Verwaltungsgericht München gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamts. Aus Sicht der Münsinger Rathausverwaltung ist dies unerfindlich. Die DFMG bekomme eine Fläche quasi auf dem Silbertablett angeboten, so Bauamtsleiter Stephan Lanzinger. Warum sich die DFMG lieber auf ein Gerichtsverfahren einlasse, verstehe er nicht. Laut Pressestelle des Verwaltungsgerichts München ist derzeit noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung bestimmt und auch nicht absehbar.

Die DFMG hatte den Bauantrag für einen Mobilfunkmasten östlich von Holzhausen bereits 2019 gestellt. Dagegen bildete sich eine Bürgerinitiative. Deren Mitglieder sammelten weit mehr als tausend Unterschriften. Daraufhin begann die Kommune den Prozess für eine alternative, landschafts- wie gesundheitsverträglichere Konzentrationsfläche. Gutachter Hans Ulrich vom Büro Funktechanalyse war beauftragt, den bestmöglichen Standort zu prüfen. Ein Kriterium dafür war insbesondere, dass damit - anders als beim bisherigen, geplanten Standort - die durch Holzhausen führende Staatsstraße abgedeckt werden kann. Dafür müsse, so Ulrich, bis Ende 2024 eine mobile Datenversorgung sichergestellt sein. Schließlich billigte der Gemeinderat den dafür geänderten Flächennutzungsplan. Daraufhin lehnte das zuständige Kreisbauamt den Bauantrag der DFMG für den ursprünglichen Standort im vergangenen Mai ab.

Das ist aus Sicht der DFMG nicht rechtmäßig. "Unser Bauvorhaben erfüllt alle Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung", so ein Sprecher. Die DFMG habe selbst nachgeprüft, dass sich die von der Kommune vorgeschlagene Konzentrationsfläche nicht für den Mobilfunkmasten eigne. Der Standort liege zu weit vom zu versorgenden Gebiet in Holzhausen und Umgebung entfernt. Dieser müsse in erster Linie funktechnisch geeignet sein, so ein DFMG-Sprecher. Das bedeute, dass es keine signifikanten Hindernisse zwischen dem Standort und dem Versorgungsgebiet gebe, der Mast gut angebunden werden und die Fläche gemietet werden könne. Der beantragte Standort erfülle alle diese Kriterien.

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SZ vom 01.09.2022
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