Prozess:Zwölf Millionen Euro für 1500 Quadratmeter am Starnberger See

Berg Leoni, Assenbucher Str., Grundstück am Starnberger See

Um dieses Filetgrundstück am Starnberger See in Leoni haben sich die Erben und der Freistaat gestritten.

(Foto: Georgine Treybal)

Die Schlösser- und Seenverwaltung will den Deal verhindern und das Vorkaufsrecht zum halben Preis nutzen. Doch die Erben setzen sich vor Gericht durch.

Von Christian Deussing

Im Tauziehen um ein exklusives Seegrundstück in Leoni in der Gemeinde Berg sind der Freistaat und die Schlösser- und Seenverwaltung gescheitert. Sie wollten das knapp 1500 große Areal über ein "naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht" für 5,3 Millionen Euro erwerben, um das Gelände mit einem etwa 30 Meter breiten Uferstreifen für Badegäste und Erholungssuchende öffentlich zugänglich zu machen. Doch die Eigentümer hatten ihr Grundstück inklusive Steg und Baurecht bereits zwei Monate zuvor, im Oktober 2017, für zwölf Millionen Euro an eine Münchner Unternehmerin verkauft.

Sie verklagten deshalb den Freistaat. Jetzt gewann die Erbengemeinschaft den Prozess. Das Verwaltungsgericht München verwies in der Verhandlung am Mittwoch darauf, dass die Frist für ein zweites Angebot gemäß Vorkaufsrecht abgelaufen sei - es sei denn, der Freistaat würde das Grundstück nun für zwölf Millionen Euro erwerben, was dem erzielten Kaufpreis entspreche. Das lehnte der Leitende Regierungsdirektor Christian Konrad in der Verhandlung aber kategorisch ab.

Er beharrte auf dem Angebot von 5,3 Millionen Euro, was dem Verkehrswert entspreche, den ein Gutachter für die Schlösser- und Seenverwaltung errechnet habe. Dieser hat jedoch laut Gericht den Wert des Grundstücks inzwischen auf bis zu 6,7 Millionen Euro taxiert. Zwischen diesem Gutachten und einer Expertise, die die Erbengemeinschaft in Auftrag gegeben hat, klafft trotzdem noch eine Lücke. Denn der Gutachter der Kläger geht von etwa 10,5 Millionen Euro aus, er bezieht sich dabei auf Bodenrichtwerte und Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke am Starnberger See. Die Erben fühlten sich zudem bestätigt, weil für ihr Areal seinerzeit auch 10,5 und 10,9 Millionen Euro geboten worden seien.

Das Gericht schaltete danach selbst einen Sachverständigen ein: Er taxiert den Verkehrswert des "nicht marktgängigen Objekts" auf 9,8 Millionen Euro und vermutet, dass der Wert mittlerweile noch höher sei. Richterin Martina Scherl verwies darauf, dass somit der Verkehrswert weniger als 25 Prozent unter dem erzielten Kaufpreis liege - und somit auch der Freistaat die zwölf Millionen Euro zahlen müsste. Zudem erklärte das Gericht, dass es das selbst in Auftrag gegebene dritte Gutachten für "grundsätzlich plausibel und nachvollziehbar" halte. Eben dies zweifelte jedoch der Gutachter des Freistaats an. Er monierte, dass man auch "Vergleichsobjekte" in München-Bogenhausen für den Marktwert des Grundstücks in Leoni herangezogen habe.

Doch die Einwände zeigten keine große Wirkung - was auch die Kläger in dem Prozess bemerkten und sich nun auf der Siegesstraße sahen. Ihr Anwalt Herbert Kaltenegger pocht darauf, dass das eingezäunte Grundstück "keine freie Natur" sei. Auch gebe es in dem Wohngebiet einen Bebauungsplan der Gemeinde. Der Fachanwalt sagte nach der Entscheidung der SZ, dass er noch nie einen derartig sonderbaren Fall erlebt habe. Er glaube, dass in dieser Sache der "Freistaat über das Ziel hinausgeschossen" sei.

Die Schlösser- und Seenverwaltung will erst die Begründung des Urteils abwarten. Mit der Entscheidung wurde nun der Bescheid an die Kläger aufgehoben, wonach der Freistaat für 5,3 Millionen Euro das Grundstück per Vorkaufsrecht nachträglich erwerben wollte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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