Kettensägen-Prozess:Das Urteil gegen Jens Lehmann ist rechtskräftig

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Jens Lehmann muss 135 000 Euro Strafe zahlen. (Foto: Robert Haas)

Sowohl der ehemalige Fußballprofi als auch die Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel gegen den Richterspruch des Münchner Landgerichts.

Von Linus Freymark, Berg/München

Das Urteil des Landgerichts München II gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann ist rechtskräftig. Sowohl der WM-Held von 2006 als auch die Staatsanwaltschaft haben die einwöchige Frist ablaufen lassen und keine Rechtsmittel gegen den Richterspruch eingelegt. Lehmann war am 27. September wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 900 Euro, also 135 000 Euro, verurteilt worden.

Lehmann hatte im Juli 2022 den Dachbalken der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge bearbeitet, weil er sich an dem Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück störte. Wenige Monate zuvor hatte er zudem in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Parkgebühren geprellt, indem er laut Gericht „Stoßstange an Stoßstange“ hinter einem vorausfahrenden Auto durch die Schranke gefahren war, ohne seine Parkgebühren beglichen zu haben.

Wegen der Aktion mit der Kettensäge und des Manövers im Parkhaus war Lehmann in erster Instanz vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 2000 Euro verurteilt worden. In den Richterspruch vom Dezember 2023 floss auch noch die Beleidigung einer Polizistin mit ein – Lehmann will bei der Beamtin eine „Fehlschaltung im Gehirn“ erkannt haben.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann selbst hatten gegen den Richterspruch Berufung eingelegt. Im dadurch notwendig gewordenen zweiten Verfahren vor dem Landgericht spielte der Vorwurf der Beleidigung keine Rolle mehr, weil der ehemalige Fußballprofi mit dem Gericht im Vorfeld der Verhandlung eine entsprechende Verständigung getroffen hatte. Lehmann hatte in dieser Übereinkunft den Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs akzeptiert.

Im Gegenzug wurde der Vorwurf der Beleidigung nicht weiter verfolgt und die Geldstrafe deutlich reduziert – auch weil das Starnberger Amtsgericht Lehmanns Vermögensverhältnisse offenbar falsch eingeschätzt und unter anderem Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Frau und Tochter nicht berücksichtigt hatte.

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