Das vor einer Woche ergangene Lebenslang-Urteil gegen einen heute 23-jährigen Mann, der vor einem Jahr einen 74 Jahre alten Rentner in dessen Wohnhaus in Herrsching am Ammersee mit mindestens 13 Messerstichen getötet hat, ist weiterhin nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Das Urteil des Landgerichts München II sieht auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vor. Würde das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung auf Bewährung auch nach Verbüßung von 15 Jahren Gefängnis nahezu ausgeschlossen.
Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Totschlag plädiert. Die Große Strafkammer sah neben Habgier die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt. Diese liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können.


