Lebenslang-Urteil angefochtenRaubmord in Herrsching: Verteidigung legt Revision ein

Am Abend des 12 Juli vorigen Jahres ist im Herrschinger Ortsteil Mühlfeld ein 74-jähriger Mann an seiner Haustür erstochen worden.
Am Abend des 12 Juli vorigen Jahres ist im Herrschinger Ortsteil Mühlfeld ein 74-jähriger Mann an seiner Haustür erstochen worden. Haubner/vifogra/dpa

Das Urteil gegen den 23-jährigen Mann, der vor einem Jahr einen Rentner mit 13 Messerstichen getötet hat, ist weiterhin nicht rechtskräftig. Die Verteidigung geht in Revision.

SZ bei Google bevorzugen

Das vor einer Woche ergangene Lebenslang-Urteil gegen einen heute 23-jährigen Mann, der vor einem Jahr einen 74 Jahre alten Rentner in dessen Wohnhaus in Herrsching am Ammersee mit mindestens 13 Messerstichen getötet hat, ist weiterhin nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Das Urteil des Landgerichts München II sieht auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vor. Würde das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung auf Bewährung auch nach Verbüßung von 15 Jahren Gefängnis nahezu ausgeschlossen.

SZ Good News
:Gute Nachrichten aus München – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Mehr positive Neuigkeiten im Alltag: Die Süddeutsche Zeitung verbreitet jeden Tag auf Whatsapp ausschließlich schöne und heitere Nachrichten aus München und der Region. So können Sie ihn abonnieren.

Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Totschlag plädiert. Die Große Strafkammer sah neben Habgier die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt. Diese liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können.

© SZ/flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Herrschinger Mordprozess
:Rentner mit 13 Messerstichen ermordet: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass ein heute 23-Jähriger den 74-Jährigen in dessen Wohnhaus am Ammersee aus Habgier getötet hat. Die Kammer stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Von Linus Freymark

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: